Auftrag für historische Aufarbeitung

Soziale Fürsorge: Der Kanton Zug will Klarheit schaffen

Kinder-Asyl in Walterswil: Eines der vielen Heime im Kanton Zug, in denen die so genannte «administrative Versorgung» von Kindern erfolgte (Foto zwischen 1900 und 1930).

(Bild: Foto- und Postkartensammlung Einwohnergemeindearchiv Baar.)

Die Zuger Direktion des Innern hat der Beratungsstelle für Landesgeschichte (BLG) in Zürich den Forschungsauftrag für die historische Aufarbeitung der sozialen Fürsorge im Kanton Zug erteilt. Noch fehlt aber noch ein Teil der 950’000 Franken teuren Recherche.

Seit Jahren ist bekannt, dass zahlreichen von so genannt «fürsorgerischen Zwangsmassnahmen» betroffenen Personen Unrecht geschehen ist – auch im Kanton Zug. Ein umfassendes Bild über die damaligen Geschehnisse, Gesetze und Ausführungsbestimmungen und insbesondere über das Ausmass fehle noch, es bestehe eine grosse Forschungslücke, teilt der Kanton Zug mit.

«Eine vertiefte wissenschaftliche Aufarbeitung dieses wichtigen Kapitels Zugerischer Sozialgeschichte im Zeitraum von 1850 bis 1980 drängt sich auf», heisst es weiter. Darum hat der Kanton Zug den Forschungsauftrag nun an die Beratungsstelle für Landesgeschichte (BLG) in Zürich erteilt, einem Spin-Off der Universität Zürich. Die Projektleitung liegt beim kantonalen Sozialamt der Direktion des Innern. Die wissenschaftliche Begleitung des Projekts übernimmt das Staatsarchiv des Kantons Zug.

Aufarbeitung schuldig

Unter dem Begriff der «sozialen Fürsorge» geht es um Fremdplatzierungen, Zwangsadoptionen, -abtreibungen und -sterilisationen, um physische und psychische Gewalt. Aber auch um die Überforderung von Personal in Kinder- und Jugendheimen, das kaum oder gar nicht für diese anspruchsvolle Aufgabe ausgebildet, von den Behörden häufig allein gelassen und entsprechend überfordert gewesen sei, so der Kanton Zug.

Zugleich gehe es um Privatpersonen und Behördenmitglieder, die Missstände in Familien und Heimen festgestellt und sich engagiert für das Wohl von Kindern und Jugendlichen eingesetzt hätten. «Die Notwendigkeit für eine auf den Kanton Zug fokussierte Untersuchung ergibt sich nicht nur aus der bestehenden Forschungslücke, sondern in erster Linie, weil wir als Gesellschaft den Opfern und deren Angehörigen eine Aufarbeitung schuldig sind», so Staatsarchivar Ignaz Civelli.

Ziel sind 950’000 Franken

Die Regierung hat diesen Sommer 400’000 Franken aus dem Lotteriefonds für das Projekt gesprochen. In der Zwischenzeit hätten sich verschiedene Gemeinden und Kirchen bereit erklärt, das Vorhaben finanziell zu unterstützen, teilt der Kanton Zug mit. Beiträge in der Höhe von 13’000 Franken zugesagt haben die Stadt Zug sowie die Gemeinden Menzingen und Risch.

Zudem unterstützt die Guido-Fluri-Stiftung das Vorhaben mit 100’000 Franken. «Die Zusagen sind für mich ein klares Zeichen, dass man die betroffenen Menschen und das Thema ernst nimmt», so Frau Landammann Manuela Weichelt. Auch die Gemeinde Baar hat angekündigt, dem Projekt einen Beitrag zu sprechen.

Das Ziel ist 950’000 Franken. Darum sei der Kanton mit weiteren Einwohner- und Bürgergemeinden sowie Stiftungen im Gespräch.

Verstehen und Aufklären

Ehemalige Verdingkinder und andere Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen erhalten vom Bund auf Gesuch hin einen Solidaritätsbeitrag von 25’000 Franken. «Dieses Zeichen ist wichtig, ersetzt aber eine historische Aufarbeitung nicht», betont Frau Landammann Manuela Weichelt.

Die Forschungsarbeit wird sich auf Archivquellen und Interviews mit Beteiligten und Betroffenen stützen und sich auf alle Gemeinden des Kantons Zug erstrecken. Erforscht wer-den nicht nur einzelne Fälle, sondern auch die Strukturen, Werte und Normen, nach denen damals gehandelt wurde. Dies erlaube es, die Geschehnisse in einen gesellschaftspolitischen Kontext zu stellen. «Es geht nicht um Anprangern, sondern um Verstehen und Aufklären. Wir möchten ein differenziertes Bild des damaligen Handelns erhalten und auch etwas für die Zukunft lernen», betont Weichelt.

Die Forschungsresultate sollen in einem schriftlichen Bericht festgehalten werden, der voraussichtlich bis Ende 2021 vorliegt.

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