Villiger kennt den Beschwerdeführer nicht

Zuger Regierungsrat Beat Villiger schiesst scharf gegen den Presserat

Sicherheitsdirektor Beat Villiger kann das Unverständnis für die Schliessung von Polizeiposten nicht verstehen.

(Bild: sib)

Der Schweizer Presserat musste sich mit dem Fall Villiger auseinandersetzen. Er trat jedoch nicht auf eine eingegangene Beschwerde ein. Nun meldet sich Villiger. Er schreibt, der Presserat verbreite Falschinformationen.

Der Schweizer Presserat erachtet die Beschwerde gegen einen Bericht des Online-Magazins «Republik» über den Zuger Regierungsrat Beat Villiger als offensichtlich unbegründet. Diesen Mittwoch machte er publik, dass er deswegen nicht auf sie eintritt (zentralplus berichtete).

Nun meldet sich Beat Villiger zu Wort. Er ist mit der Interpretation der Meldung offensichtlich unzufrieden. «Beim Beschwerdeführer der angesprochenen Beschwerde handelt es sich nicht um mich. Die Beschwerde führende Person ist mir nicht bekannt und wurde mir auf Anfrage hin vom Presserat auch nicht – oder noch nicht – genannt», schreibt er in einer Mitteilung.

Der Presserat kenne weder die Fakten zur Causa Beat Villiger / Republik, noch habe er sich je mit einer möglichen Privatsphärenverletzung auseinandergesetzt. «Der Titel der Medienmitteilung des Presserates ist deshalb irreführend und falsch», so Villiger.

«Ob die Berichterstattung der Republik journalistische Sorgfaltspflichten verletzt und/oder ob mit dieser eine Privatsphärenverletzung begangen worden ist, kann der Presserat nicht beurteilen. Weder kennt er die Fakten zum Sachverhalt, noch hat er die Betroffenen je dazu angehört», schreibt der Zuger Regierungsrat weiter.

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