Richtprämien für Prämienverbilligung festgelegt

180 Millionen Franken zur Entlastung der Luzerner Bevölkerung

Grosses Sparpotenzial oder schwerfälliger Verwaltungsapparat? Am 28. September wird über die Initiative «öffentliche Krankenkasse» abgestimmt.

(Bild: patientenstelle.ch)

Der Luzerner Regierungsrat hat die Richtprämien für die Prämienverbilligung 2019 festgelegt. Es sind über 180 Millionen Franken zur Entlastung der Luzerner Bevölkerung vorgesehen.

Die individuelle Prämienverbilligung der obligatorischen Krankenkasse ist ein wichtiges sozial- und gesundheitspolitisches Instrument zur Entlastung von Haushalten in bescheidenen finanziellen Verhältnissen. Der Regierungsrat hat in der zuständigen Verordnung die Rahmenbedingungen für die individuelle Prämienverbilligung im kommenden Jahr festgelegt.

Richtprämien werden angepasst

Der Regierungsrat definiert jährlich die Parameter für die Berechnung der Prämienverbilligung unter Berücksichtigung der Prämienentwicklung und der zur Verfügung stehenden Mittel. Zur Berechnung des Anspruchs auf Prämienverbilligung für das Jahr 2019 gelten in den einzelnen Prämienregionen die folgenden Richtprämien in Franken:

Richtprämien 2019Prämienregion 1Prämienregion 2Prämienregion 3
Erwachsene4’488.-4’128.-3’960.-
junge Erwachsene3’528.-3’180.-3’036.-
Kinder1’056.-972.-936.-

180,5 Millionen Franken zur Entlastung der Luzerner Bevölkerung

Anspruch auf Prämienverbilligung haben aktuell Haushalte, deren Ausgaben für die Krankenkassenprämien mindestens zehn Prozent des massgeblichen Einkommens übersteigen. Für Familien mit Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung liegt die Einkommensgrenze bei 60’000 Franken. Diese Parameter bleiben für das Jahr 2019 unverändert. Damit seien im kommenden Jahr 180,5 Millionen Franken für die individuelle Prämienverbilligung vorgesehen, um die in den vergangenen Jahren steigende Belastung der Luzerner Bevölkerung durch Krankenkassenprämien zu bremsen.

Die drei Prämienregionen

Die Luzerner Gemeinden sind in drei Prämienregionen eingeteilt. Zur Region 1 gehören Luzern, Emmen, Kriens, Horw und Ebikon. Zur Region 2 zählen folgende Gemeinden: Adligenswil, Buchrain, Dierikon, Eich, Malters, Meggen, Meierskappel, Neuenkirch, Nottwil, Oberkirch, Root, Rothenburg, Ruswil, Schenkon, Sempach, Sursee, Udligenswil, Werthenstein und Wolhusen. Die restlichen 59 Gemeinden bilden die Prämienregion 3.

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