Mit Betrugsmasche zehntausend Franken ergattert

Zuger Rentner geht zwei jungen Frauen auf den Leim

Ein 73-jähriger Mann aus der Stadt Zug fiel zwei Betrügerinnen zum Opfer. (Symbolbild: Emanuel Ammon/AURA)

Zwei junge Frauen haben einen 73-jährigen Zuger dazu gebracht, ihnen hohe Geldsummen zu geben. Bis die beiden zu dreist wurden – und zivilen Fahndern ins Netz gingen. Die Polizei beschlagnahmte mehrere zehntausend Franken.

Ein Mann aus der Stadt Zug ist Opfer einer Betrugsmasche geworden. Der 73-Jährige wurde seit mehreren Monaten immer wieder von zwei ausländischen Frauen kontaktiert . Den beiden gelang es bei mehreren persönlichen Begegnungen das Vertrauen des Rentners zu gewinnen. So sehr, dass er ihnen bei den Treffen insgesamt rund 13’000 Franken aushändigte, wie die Zuger Polizei mitteilt. 

Sie hat inzwischen drei beteiligte Personen gefasst. Das gelang, nachdem die zwei Täterinnen den Mann am 20. Oktober erneut kontaktierten ihn ihn dazu brachten, ihnen 15’000 Franken zu übergeben. Nach einem gemeinsamen Mittagessen forderten sie nochmals 50’000 Franken. Als der Rentner diesen Betrag bei der Bank abheben wollte, wurde die Zuger Polizei alarmiert.

Bei der fiktiven Geldübergabe in der Nähe des Wohnorts des Opfers nahmen zivile Fahnder der Zuger Polizei zwei Frauen und einen Mann fest. Zudem konnten sie das Fahrzeug der Beschuldigten mit österreichischem Kontrollschild sicherstellen sowie 34’000 Franken, die sie im Innern des Autos fanden.

Trio musste Schweiz verlassen

Die drei Personen im Alter von 17, 18 und 25 Jahren wurden in Untersuchungshaft versetzt und im Schnellrichterverfahren abgeurteilt. Die 18-jährige Haupttäterin aus Serbien wurde wegen Betrug zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 90 Tagen verurteilt, ihr 25-jähriger Komplize wegen Gehilfenschaft zum Betrug zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse. Die 17-jährige Mittäterin wurde von der Jugendanwaltschaft wegen mehrfachem (teilweise versuchtem) Betrug mit einem Freiheitsentzug von drei Monaten sowie ebenfalls einer Busse bestraft.

Alle drei Verurteilten wurden vom Amt für Migration mit einem zweijährigen Einreiseverbot für die Schweiz und Liechtenstein belegt. Sie haben das Land inzwischen verlassen.

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