Werden Luzerner Finanzvorlagen verzögert?

Kommission will Umsetzung von Monsterprojekten verschieben

Finanzdirektor Marcel Schwerzmann plant Anpassungen bei den Firmensteuern.

(Bild: les)

Eigentlich sollte im Kanton Luzern die Debatte über die zwei grössten staatspolitischen Projekte der letzten zehn Jahre bis nächsten Sommer abgeschlossen sein. Doch nun könnte es zu Verzögerungen kommen. Denn die zuständige Kommission des Kantonsrates will zuerst das Resultat der eidgenössischen Steuerreform  abwarten.

Eigentlich schien alles bereits klar. Die zwei wohl grössten politischen Mammut-Projekte des Kantons Luzern seit 2008 sollten noch diesen Dezember vom Parlament abgeschlossen und anschliessend dem Volk vorgelegt werden. Es handelt sich um die sogenannte Aufgaben- und Finanzreform 18 (AFR 18) und die Steuergesetzevision 2020 (zentralplus berichtete).

Doch dieser strikte Zeitplan könnte ins Stocken geraten, wie Recherchen der «Luzerner Zeitung» ergaben. Die Planungs- und Finanzkommission des Kantonsrates verlangt nämlich von der Regierung, dass diese den Fahrplan für die nächsten Schritte bei der AFR 18 so anpasst, dass genügend Zeit für eine Beratung des staatspolitischen Grossprojekts zur Verfügung steht. Ursprünglich sollte die Vorlage im Mai vors Volk kommen.

Warten auf den Bund

«Die Aufgaben- und Finanzreform 18 soll erst dann beraten werden, wenn klar ist, was die Steuervorlage des Bundes und die Steuergesetzrevision 2020 des Kantons bringen», sagte die interimistische Kommissionspräsidentin Inge Lichtsteiner (CVP) gegenüber der «LZ».

In einem Mitbericht wurde auch die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) über den Entscheid in Kenntnis gesetzt. Die Planungs- und Finanzkommission will dem Regierungsrat die Option geben, eine Übergangslösung zu erarbeiten.

So zum Beispiel eine Verlängerung der Kostenübernahme der Gemeinden für die Ergänzungsleistungen zur AHV. Gemäss dem Sparpaket KP 17 auf 2018 und 2019 befristet und belasten die Gemeinden jährlich mit rund 30 Millionen Franken.

Die Kommission haben lange gebraucht, um einen Entscheid zu fällen, so Lichtsteiner. Dieser sei dann auch äusserst knapp ausgefallen. Es sei jedoch die Aufgabe der PFK, die finanziellen Auswirkungen aller Geschäfte auf Bundes- und Kantonsebene im selben Licht zu betrachten.

Schwerzmann befürchtet hohe Mehrkosten

Laut der «LZ» würde Finanzdirektor Marcel Schwerzmann eine Vertagung der Beratungen zur AFR 18 «sehr bedauern». Denn mit der Verschiebung der Aufgaben im Bereich Wasserbau von den Gemeinden zum Kanton und dem die Kommunen entlastenden Kostenteiler bei der Volksschule würden innerhalb der AFR 18 zwei Vorhaben umgesetzt, die seit zehn Jahren im Raum stünden.

Bei einer Verschiebung würden diese zwei Anliegen «entweder stark verzögert oder gar verunmöglicht», so Schwerzmann. Zudem würden dem Kanton die aus der AFR 18 stammenden und bereits budgetierten Mittel von 20 Millionen Franken fehlen.

Noch nicht klar, wie es weitergeht

Mit der AFR 18 liege laut Schwerzmann eine Vorlage auf dem Tisch, die gut ausgestaltet ist und von der Regierung und dem Verband der Luzerner Gemeinden (VLG) als mehrheitsfähig eingestuft werde. Rolf Born, Präsident des VLG befürchtet durch die Verzögerung denn auch eine «Ungewissheit für die Gemeinden», wie die «LZ» weiss. Und er würde es nicht gerne sehen, wenn die Gemeinden die Kosten für die AHV-Ergänzugsleistungen noch länger übernehmen müssten, als vorgesehen.

Wie es nun genau weiter geht, ist noch nicht klar. Denn CVP und FDP, die im Parlament gemeinsam eine Mehrheit haben wollten sich gegenüber der «LZ» noch nicht äusssern. Es müsse nun abgewogen werden, ob eine schnelle Beratung gemäss Fahrplan oder das Abwarten der Steuervorlagen besser sei.

Will die CVP auch die Steuerreform vertagen?

Wie die «LZ» weiter in Erfahrung bringen konnte, könnte es aber auch Verzögerungen bei der Umsetzung der Steuerreform 2020, dem zweiten Mammut-Projekt, geben. Die hier budgetierten Mehreinnahmen sind bei der AFR 18 eingerechnet.

Zum jetzigen Zeitpunkt gebe es in der CVP keine Mehrheit für ein Ja zur Steuergesetzrevision, sagte Fraktionschef Ludwig Peyer. Deshalb sei eine Verschiebung ein Thema. Zumindest bis ein Beschluss zur Steuervorlage des Bundes vorliegt. Sollte diese bachab geschickt werden, müsste der Kanton Luzern bei der Finanzplanung so oder so von vorne beginnen Peyer.

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