Reformierte Kirche weibelt für Personalgesetz

Volkswahl der reformierten Pfarrer: Abstimmungskampf ist lanciert

Synodalrätin Lilian Bachmann (links) und Synodalratspräsidentin Ursula Stämmer-Horst.

(Bild: zvg)

Im Dezember stimmen die Reformierten im Kanton Luzern über das neue kirchliche Personalgesetz ab. Mehrheitlich ist dieses unbestritten, gestritten wird über die Volkswahl der Pfarrpersonen. Der Synodalrat versucht die Bedenken der Gegner aus dem Weg zu räumen.

Am Sonntag 9. Dezember findet die Volksabstimmung zum kirchlichen Personalgesetz statt. Bevor die Abstimmungsunterlagen an die 37’000 Reformierten des Kantons verschickt werden, hat der Synodalrat die Vorlage und Broschüre am Montag den Medien präsentiert.

Darum geht’s: Bis anhin hat das Kirchenvolk entschieden, wer als Pfarrer einer reformierten Kirchgemeinde vorsteht. Neu soll der Vorstand der jeweiligen Kirchgemeinde diese Wahl vornehmen. Das hat die Synode – das Parlament der evangelisch-reformierten Landeskirche – des Kantons Luzern diesen Frühling grossmehrheitlich beschlossen (zentralplus berichtete).

Nicht ohne Widerstand: Ein Komitee unter dem Namen «Pro Volkswahl» will diesen Entscheid rückgängig machen. Auch in Zukunft soll das Kirchenvolk wie auch in anderen Kantonen das Sagen haben (zentralplus berichtete). Ein Referendum mit 1000 Unterschriften ist zustandegekommen, nun findet also im Dezember die Abstimmung statt.

Ziel: Gleichstellung aller Kirchen-Mitarbeiter

Die Reformierte Kirche des Kantons Luzern habe das neue Personalgesetz partizipativ und gestützt auf die Verfassung erarbeitet, betont der Synodalrat. Und hebt die Vorteile hervor, denn abgesehen von der Pfarrpersonen durch das Volk sei das Gesetz unbestritten.

Das Hauptziel des neuen Personalgesetzes sei die Gleichstellung aller kirchlichen Mitarbeiter, die aufgrund der neuen Kirchenverfassung alle öffentlich-rechtlich angestellt werden. Zudem würden die Kirchgemeinden in der Handhabung der personalrechtlichen Aufgaben unterstützt.

Mit der neuen Kirchenverfassung wurde der Beamtenstatus aufgehoben. «Damit entfällt die bisher erforderliche periodische Wiederwahl der Pfarrpersonen», so der Synodalrat. «Die Persönlichkeit, die Ausstrahlung und die Fachkompetenz der Pfarrpersonen prägen das religiöse Leben in den Kirchgemeinden weiterhin unverändert.»

Kürzeres Verfahren

Beim Auswahlverfahren von neuen Pfarrperson sei die Mitbestimmung der Kirchgemeindemitglieder mit einem Findungsverfahren auch künftig gewährleistet, verspricht der Synodalrat. Doch mit der Anstellung durch den demokratisch gewählten Kirchenvorstand verkürze sich das Verfahren für Pfarrpersonen und für Kirchgemeinden.

«Zufriedene Mitarbeitende sind der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Luzern äusserst wichtig. Aber auch bei Konflikten stellt das Personalgesetz sicher, dass faire und nachvollziehbare Regelungen zum Schutz der Mitarbeitenden gelten», erklärt Synodalrätin Lilian Bachmann, zuständig für das Departement Recht. Für Pfarrpersonen bedeute dies, dass bei einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses keine entwürdigende, persönlichkeitsverletzende und rechtlich problematische öffentliche Entlassung durch das Volk stattfinde.

Mehrheitlich völlig unbestritten

Die Kirche wolle als Arbeitgeberin mit 224 Mitarbeitern, wovon 35 als Gemeindepfarrpersonen tätig sind, weiterhin dafür besorgt sein, für ihre Mitarbeiterinnen ein motivierendes Arbeitsklima mit attraktiven Anstellungsbedingungen zu pflegen. «Beim Referendum geht es einzig um die Frage, wer für die Anstellung und Entlassung von Pfarrpersonen zuständig ist. Ansonsten ist das gesamte Personalgesetz völlig unbestritten», sagt Synodalratspräsidentin Ursula Stämmer-Horst.

Der Synodalrat sei überzeugt, dass mit dem demokratisch gewählten Kirchenvorstand die Zuständigkeit für die Anstellung und Entlassung aller Mitarbeitenden einheitlich gewährleistet ist. «Wir stehen einstimmig und aus voller Überzeugung hinter dem Personalgesetz und empfehlen bei der Abstimmung vom 9. Dezember 2018 ein Ja», so Stämmer-Horst.

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