Waffe, Geld und Schwarzarbeiterinnen gefunden

Zuger Polizei hebt Spielhölle in Baar aus

Bei illegalen Glücksspielen in Zug wurden immer wieder Geldbeträge, Wett-Terminals, aber auch Waffen sichergestellt.

(Bild: fotolia.de)

Neuigkeiten aus Baar, dem Hotspot für illegale Glückspiele im Kanton Zug: Die Zuger Polizei hat eine Razzia in einer Spielhölle durchgeführt. Zwei illegal anwesende Kellnerinnen (23) sind bereits ausgeschafft worden, der Betreiber (46) angezeigt und eine falsche Pistole wurde sichergestellt.

Am Mittwoch vor einer Woche führten die Zuger Strafverfolgungsbehörden in einem Vereinslokal in der Gemeinde Baar eine Kontrolle durch,  wie die Polizei mitteilt. In den Räumlichkeiten wurden Spielterminals sowie Bargeld gefunden und sichergestellt.

Zudem wurden zwei 23-jährige festgenommen – eine Serbin und eine Kroatin. Die beiden arbeiteten illegal als Serviceangestellte, sie verfügten nicht über die erforderliche Arbeitserlaubnis. Die Schwarzarbeiterinnen wurden gemäss Zuger Polizei durch die Schnellrichterin der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug rechtskräftig zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.

Gegen drei Gesetze verstossen

Durch das Amt für Migration wurden die Frauen aus der Schweiz weggewiesen und mussten das Land bereits verlassen. Die 23-jährige Serbin erhielt zudem ein zweijähriges Einreiseverbot für die Schweiz und das Gebiet der Schengener Staaten.

Der 46-jährige Betreiber des Lokals steht unter Verdacht, in den Räumlichkeiten illegale Glücksspiele wie auch Sportwetten angeboten zu haben. Er muss sich vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug und vor der Eidgenössischen Spielbankenkommission verantworten. Ihm werden Verstösse gegen das Bundesgesetz betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten, gegen das Spielbankengesetz sowie gegen das Ausländergesetz vorgeworfen.

Druckluftwaffe, die aussieht wie echt

Zudem muss sich einer der anwesenden Gästen wegen Verstoss gegen das Waffengesetz vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verantworten. Beim 22-Jährigen wurde eine verbotene Softair-Pistole gefunden und sichergestellt.

Softair-Waffen sind Druckluftgeräte und gelten gemäss Waffengesetz dann als Waffen, wenn sie aufgrund ihres Aussehens mit echten Feuerwaffen verwechselt werden können – was meist der Fall ist. Das Tragen solcher Waffen in der Öffentlichkeit ist nur mit einer Bewilligung oder in Verbindung mit einem Schiessanlass erlaubt.

Themen
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon