Beschlüsse des Luzerner Kantonsrats

Kantonsrat stimmt Totalrevision des Wasserbaugesetzes zu

Die Aufgabenteilung und Finanzierung des Wasserbaus und des Gewässerunterhalts sollen neu geregelt werden. Der Luzerner Kantonsrat hat am zweiten Tag der Oktober-Session 2018 der entsprechenden Gesetzesanpassung in erster Beratung zugestimmt. Mit dem neuen Gesetz werden die Gemeinden um 21 Millionen Franken entlastet und der Kanton entsprechend belastet.

Im Kanton Luzern sollen die Aufgabenteilung und Finanzierung des Wasserbaus und des Gewässerunterhalts neu geregelt werden. Der Kantonsrat hat der Totalrevision des Wasserbaugesetzes in erster Beratung zugestimmt. Zentrale Elemente der Vorlage sind das Übertragen von heutigen Gemeindeaufgaben im Bereich des Gewässerunterhalts an den Kanton, der Verzicht auf Gemeindebeiträge an wasserbauliche Massnahmen, die Sicherstellung eines guten Gewässerunterhalts sowie die Neuregelung der Vorschriften für Bauten und Anlagen an und in Gewässern.

Ziel der Vorlage sei eine möglichst effiziente Aufgabenerfüllung im Interesse des Hochwasserschutzes. Mit dem neuen Gesetz werden die Gemeinden um 21 Millionen Franken entlastet und der Kanton entsprechend belastet. Die Gegenfinanzierung ist Bestandteil der Aufgaben- und Finanzreform 2018 (ARF18). Der Kantonsrat hat beschlossen, dass die zweite Beratung der Totalrevision des Wasserbaugesetzes erst dann erfolgt, wenn die AFR18 vom Parlament in erster Beratung behandelt wurde und absehbar ist, ob die Gegenfinanzierung zustande kommt. Der Kantonsrat und nicht der Regierungsrat wird bestimmen, wann die Gesetzesanpassung in Kraft tritt.

Schutzfrist für besonders schützenswerte Personendaten wird verlängert

Zudem hat der Kantonsrat beschlossen, dass die Schutzfristen für besonders schützenswerte Personendaten – wie zum Beispiel Akten zu einem Strafverfahren –  von heute 50 auf 100 Jahre verlängert werden. Damit könne besser sichergestellt werden, dass nach Ablauf der Schutzfrist dem Interesse der Öffentlichkeit am Zugang zu personenbezogenen Verwaltungsunterlagen keine überwiegenden privaten oder öffentlichen Geheimhaltungsinteressen mehr entgegenstünden.

Der Kantonsrat hat der entsprechenden Gesetzesanpassung in erster Beratung zugestimmt. Weiter schaffe der Gesetzesentwurf Grundlagen für die Nutzung von Online-Datenbanken, da Recherchen in Archivbeständen des Staatsarchivs zunehmend via Internet geschehen. Zudem wird eine gesetzliche Grundlage für die Archivierung von Behandlungsdokumentationen der Luzerner Psychiatrie geschaffen.

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