Luzern: Gebäude dürfte vorerst leer bleiben

Zwischennutzung an der Güterstrasse: Stadtrat spielt Ball weiter

An der Güterstrasse 7 wurde eine Wohnung im ersten Stock besetzt. Andere Wohnungen des Gebäudes sind gleichzeitig noch bewohnt.

(Bild: jav)

Das Gebäude an der Güterstrasse 7 steht seit mehreren Monaten leer. Doch eine Zwischennutzung, wie von der SP-/Juso-Fraktion angeregt, ist laut der Hauseigentümerin nicht möglich. Der Stadtrat fühlt sich nicht für entsprechende Projekte verantwortlich – verspricht aber, dass ein Abriss des Hauses derzeit kein Thema ist.

An der Horwerstrasse in Luzern ermöglicht der Luzerner Stadtrat in Kürze eine Zwischennutzung (zentralplus berichtete). Anders sieht es an der Güterstrasse aus. Der Stadtrat fühlt sich nicht dafür zuständig, im rosaroten Gebäude eine Zwischennutzug zu organiseren, wie er in einer Antwort auf ein Postulat schreibt. Denn die Liegenschaft gehört der SBB.

Und diese hat ihren Standpunkt in der Vergangenheit mehrmals deutlich gemacht: Eine Zwischennutzung schliesst sie aus, weil die Statik in einem schlechten Zustand und die Sicherheit nicht gewährleistet sei. In den Fokus der Öffentlichkeit rückte das Haus letzten März, als es vorübergehend besetzt wurde. Im Juli zogen die letzten Mieter aus dem rosaroten Haus aus – woraufhin die Hauseigentümerin SBB alle Fenster und Türen vergitterte, um eine weitere Besetzung zu verhindern (zentralplus berichtete).

Die SP-/Juso-Fraktion hatte den Stadtrat aufgefordert, bei den SBB anzuklopfen, um eine Zwischennutzung aufzugleisen und allfällige Sicherheitsmassnahmen einzuleiten. Zudem sollte er sich dafür einsetzen, dass die Liegenschaft während einer befristeten Nutzung nicht grundlos abgerissen wird. 

Zwischennutzungen: Ja, aber…

Der Stadtrat lehnt das Postulat der SP ab. Denn er hat in der Zwischenzeit Kontakt aufgenommen mit den SBB. Und die Abklärungen hätten ergeben, dass die Bundesbahnen Zwischennutzungen selber planen und entsprechende Partner suchen – wie sie das etwa in Olten, Basel, Zürich oder auch im Ökihof Zug bereits unter Beweis gestellt haben. Im Fall der Güterstrasse sei ein solches Projekt allerdings nicht möglich.

Der Stadtrat seinerseits hält zwar fest, dass auch er Zwischennutzungen gegenüber positiv eingestellt ist. Wenn es sich aber nicht um städtische Liegenschaften handelt – wie bei der Güterstrasse –, liege die Verantwortung bei privaten Organisationen oder Netzwerken. Im Gegensatz zur Stadt Bern gibt es in Luzern nämlich keine städtische Anlaufstelle, welche die Anliegen aller Seiten koordiniert. Die Stadt Luzern berate Betroffene nur, wenn es um Bewilligungen gehe, oder die Nachbarn einbezogen werden sollen.

Gleichzeitig distanziert sich der Luzerner Stadtrat vom Mittel der Besetzungen. Diese erfüllten den Tatbestand des Hausfriedensbruch und sind daher strafbar. Gleichzeitig hält er fest: «Es ist Sache von privaten Immobilienbesitzenden, im Falle einer Besetzung entsprechend zu reagieren.»

Erhalt sei gesichert

Der Luzerner Stadtrat gibt zudem Entwarnung, was die Sorge vor einem unnötigen Abriss betrifft. Das Gebäude an der Güterstrasse 7 sei im kantonalen Bauinventar als erhaltenswert eingetragen. Ein Abriss ist darum erst möglich, wenn eine Baubewililgung für ein neues Projekt erteilt ist.

Das Siegerprojekt für das Rösslimatt-Areal sehe vor, dass das rosarote Gebäude an der Güterstrasse bleibt und in die neue Überbauung integriert wird. «Der Erhalt des Gebäudes ist somit derzeit gesichert», so der Stadtrat. Die Aussage zeigt indes, dass noch nicht definitiv fest steht, wann und wie es konkret mit dem Gebäude weitergeht. Bezüglich Sanierung sei man mit SBB im Gespräch. Den Gestaltungsplan Rösslimatt habe der Stadtrat genehmigt.

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