Zug bringt den Richtplan auf den neusten Stand

Der Golfpark Zugersee ist definitiv vom Tisch

Die Gärtner auf dem Golfplatz Holzhäusern kämpfen auch manuell gegen die Trockenheit an.

 

(Bild: wia)

Der Richtplan des Kantons Zug erfährt mehrere Änderungen. So wird unter anderem der Golfpark Zugersee endgültig gestrichen. Dafür wird Platz geschaffen für eine Hochspannungsleitung. Und auch im Verkehrsbereich geht einiges.

Die Baudirektion des Kantons Zug passt mehrere Kapitel des kantonalen Richtplans an. Dieses Dokument – quasi die geographische Karte der Zukunft – regelt, wie sich ein Kanton räumlich entwickeln soll. Die Änderungen in Zug umfassen hauptsächlich vier Punkte.

Konkret streicht der Kanton den Golfpark Baar sowie die Verlängerung der General-Guisan-Strasse. Im Gegenzug wird der Autobahn-Halbanschluss Rotkreuz Süd festgesetzt und der nötige Raum, um eine Stromleitung in den Boden zu verlegen, freigehalten.

Die Bevölkerung kann sich zum Entwurf der Baudirektion äussern. Die Unterlagen liegen vom 20. Oktober bis 18. Dezember 2018 öffentlich auf.

Golfpark Zugersee verschwindet

Definitiv verschwinden soll die Idee vom Golfpark Zugersee. Der Kantonsrat setzte im Jahr 2004 den Neubau eines Golfplatzes in Baar fest. Knapp die Hälfte des Perimeters lag auf Zürcher Kantonsgebiet. Die betroffenen Zürcher Gemeinden lehnten das Projekt im November 2012 an der Urne ab. Ein auf das Zuger Kantonsgebiet reduziertes Projekt ist laut einer Mitteilung der Baudirektion nicht realisierbar. Der Golfpark Zugersee soll deshalb aus dem kantonalen Richtplan gestrichen werden.

Ebenfalls gestrichen wird im Verkehrsbereich. Der Kantonsrat ergänzte 2015 das Richtplanvorhaben «Verlängerung General-Guisan-Strasse mit Neubau Autobahn-Halbanschluss Steinhausen Süd» durch eine alternative Verbindung an die Nordstrasse. Nebst den Auswirkungen einer solchen Verbindung waren auch die Kapazitäten der bestehenden Zubringerrouten auf die A4a (Nordstrasse und Chamerstrasse) zu prüfen. Die durchgeführte Studie zeigt, dass ein neuer Zubringer durch die Lorzenebene verkehrlich nicht notwendig und mit hohen Kosten verbunden ist.

Eine Stärkung der Achsen Nord- und/oder Chamerstrasse sei günstiger und von höherem Nutzen, argumentiert die Baudirektion. Zudem stärke ein Ausbau der Nordstrasse diese auch als öV-Achse. Deshalb sollen die Freihaltungen für den Autobahn-Halbanschluss Steinhausen Süd, für die Verlängerung der General-Guisan-Strasse und die Verbindung an die Nordstrasse aus dem Richtplan gestrichen werden.

Neuer Autobahn-Halbanschluss Rotkreuz Süd

Der Kreisel Forren in Rotkreuz ist während den Spitzenzeiten schon heute überlastet. Künftig wird das auch für den Autobahn-Anschluss Rotkreuz gelten. Da frühere Studien zur Entlastung dieser Verkehrsinfrastrukturen keine geeigneten Massnahmen hervorbrachten, waren neue Lösungsansätze zu untersuchen.

Als Bestvariante ging die Kombination aus den Massnahmen «Ausbau Kreisel Forren mit einem zusätzlichen Bypass» und «Neubau Autobahn-Halbanschluss Rotkreuz Süd» hervor. Während der Ausbau des Kreisels Forren keinen Richtplaneintrag benötigt, soll der Autobahn-Halbanschluss in den kantonalen Richtplan aufgenommen werden.

Auch im öffentlichen Verkehr sollen Lücken geschlossen werden, konkret in den Entwicklungsgebieten zwischen der Nordstrasse und der Bahntrasse zwischen Zug und Baar. Erschlossen werden soll das Areal durch die beiden Stadtbahnhaltestellen Lindenpark und Neufeld. Die Buslinie 3 zwischen Zug und Baar erschliesse das Verdichtungsgebiet nur ungenügend. Das Hauptnetz des öffentlichen Feinverteilers solle daher durch eine Trasse auf der Nordstrasse ergänzt werden.

Was den Veloverkehr betrifft, braucht es für den Abschnitt zwischen Baar und Kappel a.A. eine alternative Linie, weiter südlich als ursprünglich geplant. Zwischen Steinhausen und Blickensdorf besteht bereits eine alternative Linienführung, die nur auf einem Teilabschnitt ausgebaut werden müsste. Darum soll der direkte, aber sicherheitstechnisch und topografisch anspurchsvolle Streckenabschnitt auf der Steinhauser- und Blickensdorferstrasse aus dem kantonalen Richtplan gestrichen werden. Die ursprünglich geplanten kantonalen Velowege auf den beiden Strecken konnten nicht wunschgemäss gebaut werden.

Stromleitung in den Boden

Eine weitere Änderung betrifft die Hochspannungsleitung zwischen Benken/Grynau und dem luzernischen Mettlen, die quer durch den Kanton Zug verläuft. Laut der Zuger Baudirektion tangiert sie das Siedlungsgebiet und das Landschaftsbild erheblich. Weil sie nicht optimiert werden kann, soll sie langfristig in den Boden verlegt werden. Eine Machbarkeitsstudie hat dafür den besten Weg aufgezeigt – und dieser soll nun in den kantonalen Richtplan aufgenommen werden, damit der dazu benötigte Korridor freigehalten wird. 

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