Steuergesetz muss angepasst werden

Der Bund zieht beim Kanton Zug die Zügel an

Ein letztes Sparpaket solle es werden, befand Heinz Tännler bei der Medienkonferenz zu den «Finanzen 2019».

(Bild: Montage wia)

Weil auf bundesebene das Steuergesetz ändert, müssen auch die Kantone nachziehen. Schiessen nun in Zug die Steuern in die Höhe? Der Finanzdirektor beschwichtigt: «Der Kanton bleibt attraktiv.»

Die Regierung unterbreitet dem Kantonsrat eine Teilrevision des Zuger Steuergesetzes. Dabei handelt es sich für den Kanton Zug um einen aufkommensneutralen Steuerumbau. Die natürlichen Personen werden von diesem Umbau nicht betroffen sein. Das künftige Gewinnsteuerniveau soll rund zwölf Prozent betragen.

Verschiedene Änderungen in der Steuergesetzgebung auf Bundesebene verpflichten die Kantone zur Anpassung ihrer Gesetzgebungen. Die weitreichendsten Änderungen ergeben sich im Zusammenhang mit dem Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF), welches wiederum das Resultat einer Anpassung des schweizerischen Rechts an internationale Standards ist. Will die Schweiz im internationalen Handel nicht benachteiligt werden, drängt sich ein zukunftsorientierter Umbau der Unternehmenssteuern auf, so gibt die Finanzdirektion in einer Medienmitteilung bekannt.

Zug weiterhin attraktiv für Unternehmen und Private

Finanzdirektor Heinz Tännler betont: «Auch nach der STAF-Umsetzung wird der Kanton Zug seinen Unternehmen und seiner Bevölkerung attraktive steuerliche Rahmenbedingungen bieten können, sowohl nach nationalen wie auch internationalen Massstäben.» Mit der STAF werden keine Steuerlasten von den Unternehmen auf die Bevölkerung, sprich auf die privaten Steuerrechnungen der Einwohner, umverteilt. Auch in Zukunft werden alle Unternehmen mindestens die von ihnen verursachten NFA-Kosten decken und darüber hinaus einen angemessenen Beitrag an die Kosten der Zuger Infrastruktur und der öffentlichen Leistungen entrichten.

Einnahmen gleichen sich aus

Während gewisse Änderungen zu Mehreinnahmen führen werden, ist in anderen Bereichen mit Mindereinnahmen zu rechnen. In ihrer Kombination gleichen sie sich in etwa aus. Der Umbau des Unternehmenssteuerrechts unter Einbezug der finanziellen Folgewirkungen beim Finanzausgleich NFA und beim Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer soll ungefähr aufkommensneutral erfolgen. «Abklärungen des Bundes zu den dynamischen Auswirkungen der STAF lassen langfristig positive Auswirkungen für den Bund und den Kanton Zug erwarten», hält der Zuger Finanzdirektor fest.

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