Zuger CVP-Regierungsrat bedingt sich mehr Zeit aus

Beat Villiger verschiebt Entscheid über möglichen Rücktritt

Beat Villiger entscheidet dieser Tage, wie er mit seinem Amt weiterfährt.

(Bild: Elias Wyrsch)

Beat Villiger tritt als Zuger Regierungsrat nicht zurück. Nach einem Gespräch mit seiner Kantonalpartei hat er beschlossen, noch länger über einen allfälligen Rückzug aus dem Regierungsrat nachzudenken. Ein solcher würde im Kanton Zug zu Ersatzwahlen führen.

Der amtierende Regierungsrat Beat Villiger hat am Sonntag das drittbeste Resultat aller Regierungsratskandidaten im Kanton Zug erzielt und ist für die nächste Legislatur gewählt. Dies wertet er als Vertrauensvotum der Zuger, schreibt die CVP des Kantons Zug in einer Mitteilung vom Donnerstag.

Trotz dieses Wahlerfolges habe sich Regierungsrat Villiger in direkter Absprache mit seiner Partei entschlossen, mehr Bedenkzeit über seine politische Zukunft als Regierungsrat zu nehmen, heisst es im Communiqué. «Beat Villiger und die CVP des Kantons Zug informieren zu gegebener Zeit über die gemeinsamen Absichten und nehmen bis dahin keine Medienanfragen entgegen.»

Villiger war wegen eines eingestellten Strafverfahrens gegen ihn in die Schlagzeilen geraten, das er über die Wahlkampfzeit hinaus versucht hatte geheim zu halten. Er hatte sein Auto einer Frau überlassen, die damit ohne Führerschein im Kanton Luzern herumfuhr, aber zweimal erwischt wurde. Später wurde bekannt, dass diese Frau die Mutter eines gemeinsamen Kindes mit Villiger ist (zentralplus berichtete).

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Hans Peter Roth
    Hans Peter Roth, 11.10.2018, 15:56 Uhr

    Es würde mein Bild vom sturen, konservativen Sesselkleber in Frage stellen, wenn er sich in den vergangenen vier Tagen zum Rücktritt hätte entschließen können. Keine Angst, als Regierungsrates zur «lame duck» zu werden, weil er dies in den Jahren zuvor bereits war. Hat er die Rechnung ohne «Die Republik» gemacht, welche nach Aufhebung der superprovisorischen Verfügung durch das Gericht bestimmt noch weitere Fakten zur vermuteten Urkundefälschung nachliefern wird?

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