SVP Kanton Zug zur Geschwindigkeitsreduzierung

«Tempo-30-Zone führt zu potenzieller Kriminalisierung der Autofahrer»

Tempo 30 kommt! Vielleicht. Nachdem man kommenden Sommer Test an der Zuger Grabenstrasse durchführt. Dies hat der Zuger GGR beschlossen.

(Bild: zentralplus)

Die SVP des Kantons Zug wehrt sich gegen die Tempo-30-Zone, die in der Zuger Innenstadt eingeführt werden soll. Die Temporeduktion sei «nicht verhältnismässig» und «weltfremd». Auch käme es dadurch zu einer potenziellen Kriminalisierung der Autolenker.

Rund um den Kolinplatz in Zug soll der Verkehr langsamer und leiser werden (zentralplus berichtete). Auf den Hauptstrassen durch die Altstadt Zugs soll künftig Tempo 30 statt Tempo 50 gelten.

Anwohner der Grabenstrasse in Zug verlangten anlässlich einer anstehenden Lärmsanierung mit einer Beschwerde vor Bundesgericht die Einführung von Tempo 30 auf dem Kantonsstrassenteilstück der Hauptverkehrsachse durch das Zuger Stadtzentrum (zentralplus berichtete). Nun versucht die SVP des Kantons Zug, dieses Vorhaben über den Kanton zu stoppen. Diesen Donnerstag reichte die Partei dem Zuger Kantonsrat ein dringliches Postulat gegen die Einführung von Tempo 30 in der Zuger Innenstadt ein.

«Geschwindigkeitsreduktion ist nicht verhältnismässig»

Die SVP des Kantons Zug fordert in einem Postulat den Regierungsrat nun dringlich dazu auf, vom Vorhaben abzuhalten, in der Zuger Innenstadt eine Tempo-30-Zone einzuführen. Unter bestimmten Umständen fordere man den Regierungsrat auf, nur zwischen 22 und 6 Uhr und nur an der Grabenstrasse eine solche Temporeduzierung einzuführen.

Nach Ansicht der SVP-Fraktion sei die vorgesehene Geschwindigkeitsreduktion nicht verhältnismässig. «Zu sehr werden die Bedürfnisse der Allgemeinheit, welche die genannten Strassen als einzige Verkehrsachse braucht, vernachlässigt. Mildere Massnahmen müssten gesucht werden», fordert die Partei.

«Weltfremde Tempo-30-Zone führt zu «potenzieller Kriminalisierung»

Und nicht nur das. «Die vorgesehene übermässige Temporeduktion führte auch zu einer potentiellen Kriminalisierung der Autofahrer», schreibt die SVP. «Fährt ein Autolenker mit sechs Stundenkilometer zu schnell, ist eine Busse von 120 Franken fällig. Da klingelt die Staatskasse.» Durch die neue Tempo-30-Zone werde die kriminelle Neigung in Autofahrern hervorgerufen, denn es sei schnell passiert, wenn man «mit weltfremden 30 Kilometern pro Stunde» auf einer Hauptverkehrsachse fahren müsse. «Und wähnt sich ein Autofahrer in einer Tempo 50 Zone (weil er sich zu Recht auf einer Hauptverkehrsachse weiss), dann ist der Ausweis weg und die Anzeige da.»

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