Bewilligung für Personal-Haus steht noch immer aus

Park-Hotel Vitznau unterliegt vor Bundesgericht

Das prächtige Park Hotel Vitznau am Vierwaldstättersee.

(Bild: zvg)

Das Parkhotel-Vitznau will ein neues Personal-Haus bauen. Doch die rechtliche Situation ist verzwickt. Nun liegt ein neues Urteil des Bundesgerichts vor.

Das Parkhotel-Vitznau hat sich gegen eine Neubeurteilung des Personalhaus-Projekts gewehrt. Doch das Bundesgericht wollte auf die Beschwerde nicht eingehen, wie die «Hotelrevue» berichtet.

Worum geht’s? Das Park-Hotel plant einen Neubau mit 17 Wohnungen. Das Luzerner Kantonsgericht hatte im vergangenen November das bereits bewilligte Projekt an den Gemeinderat zurückgewiese. Das Kantonsgericht bemängelte Ausnahmebewilligungen, die nicht genügend begründet seien. Das Park-Hotel ging vor Bundesgericht.

Dieses sieht das Ganze allerdings anders, wie an diesem Mittwoch verkündet wurde. Die Vorinstanz habe keine verbindlichen materiell-rechtlichen Vorgaben gemacht, der Entscheidungsspielraum des Gemeinderats sei immer noch ausreichend. Der Rückweisungsentscheid schliesse jedoch das Verfahren nicht ab. Zudem könnten die Beschwerdeführer nach der angeordneten Neubeurteilung den Entscheid erneut anfechten. Vorerst bleibt das Personal-Haus also unbewilligt.

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