Richter muss nicht in den Ausstand treten

Luzerner Kantonsgericht weist Gesuch von Theologieprofessor ab

Universität Luzern Uni PH Pädagogische Hochschule

(Bild: bic)

Der an der Universität Luzern entlassene Theologieprofessor Martin Mark hatte vom Kantonsgericht verlangt, dass der für seinen Fall zuständigen Richter in den Ausstand treten muss. Mark befürchtete Befangenheit. Dem Gesuch wurde nun aber nicht stattgegeben.

Der von der Uni Luzern geschasste Theologieprofessor Martin Mark hat seine Freistellung beim Kantonsgericht angefochten. Gegen den zuständigen Richter reichte er ein Ausstandsbegehren ein, weil dieser als Dozent an der Uni Luzern tätig ist (zentralplus berichtete). Mark befürchtete, dass der Richter befangen ist.

Doch das Kantonsgericht weist das Ausstandsgesuch ab. «Der zuständige Richter ist nicht in den Universitätsbetrieb eingebunden. Er ist pro Jahr lediglich während drei Veranstaltungen zu je 90 Minuten Jahr an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern anwesend», so die Begründung des Gerichts. 

«Es besteht keine Abhängigkeit»

Dem Richter würden an der Universität Luzern weder Büroräumlichkeiten noch Personal  zur Verfügung stehen. Eine wirtschaftliche Abhängigkeit sei deshalb nicht ersichtlich.

Zudem fehle ein Bezug zur theologischen Fakultät. «Damit besteht aus Sicht des Kantonsgerichts kein Anschein von Befangenheit», heisst es in der Mitteilung Diese Verfügung ist nicht rechtskräftig. Sie kann mit Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht angefochten werden.

 

 

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