Weil Luzerner Kantonsspital Sterbehilfe verbietet

Trotz Schmerzen: Todkranker Mann musste zum Sterben nach Hause

Das Luzerner Kantonsspital soll in eine Aktiengesellschaft im Besitz des Kantons umgewandelt werden. Dagegen wehrt sich der VPOD.

(Bild: Emanuel Ammon/AURA)

Weil das Luzerner Kantonsspital aus ethischen Gründen die Sterbehilfe in den eigenen Räumlichkeiten nicht erlaubt, musste ein todkranker Mann zuhause sterben. Obwohl ihm der Transport starke Schmerzen verursachte. Die Kritik an der Praxis ruft nun auch den Kanton auf den Plan.

Schauplatz Luzerner Kantonsspital (Luks): Ein Mann liegt in seinem Bett. Er hat Krebs im Endstadium, kann kaum mehr sprechen und leidet unter starken Schmerzen. Für den Mann ist klar, dass er mittels Sterbehilfe aus dem Leben scheiden will.

Doch der von ihm gewählte letzte Weg wird vom Spital nicht erlaubt, wie die «Luzerner Zeitung» in Erfahrung bringen konnte. Obwohl alle Bedingungen für die Sterbehilfe erfüllt waren, verweigerte das Spital der Sterbehilfeorganisation den Zutritt.

Mühseliger Transport nach Hause

Für den todkranken Mann gibt es nur eine Möglichkeit: Er muss zum Sterben nach Hause. «Die die Angehörigen des Patienten wären bereit gewesen, im Spital von ihm Abschied zu nehmen. Der Mann wurde dann – obwohl ihm der Transport unsägliche Schmerzen verursacht haben muss -, in seine Altbauwohnung in der obersten Etage transportiert, wo ihm das tödliche Mittel Natriumpentobarbital verabreicht wurde», schildert die «LZ» den Fall.

Doch wieso diese Haltung von Seiten des Spitals? «Das Luzerner Kantonsspital ist ein Ort, an dem die Heilung und Genesung der Patienten im Zentrum steht», betont Andreas Meyerhans, Leiter der Unternehmenskommunikation. «Bei Menschen in der letzten Lebensphase legen wir grossen Wert auf ein würdiges Sterben und eine gute Sterbebegleitung.»

Unverständnis bei Sterbehilfeorganisation

Im Luks gebe es entsprechende Unterstützungs- und Behandlungsmöglichkeiten wie zum Beispiel die Palliativpflege. «Es ist aber nicht möglich, Suizidbeihilfe in Anspruch zu nehmen, weder durch Ärzte des Spitals noch durch eine Sterbehilfeorganisation», so Meyerhans gegenüber der «LZ». Diese Weisung sei durch das interne Ethik-Forum verfasst und von der Leitung des Spitals verabschiedet worden. Für alle Mitarbeiter des Luks sei sie daher verbindlich. Es gelte, diese Regeln und Weisungen einzuhalten.

Doch die Kritik lässt nicht auf sich warten. Frank Achermann ist Konsiliararzt für eine Sterbehilfeorganisation. Im oben genannten Fall handelt es sich um einen seiner Patienten. Er hat kaum Verständnis für die Sicht des Luks. «Ein Spital steht diesbezüglich nicht in der Pflicht, hat auch keinen entsprechenden Leistungsauftrag, das ist richtig. Dafür sind ja eben die Sterbehilfeorganisationen zuständig.»

Kanton denkt über Regelung nach

Der Fall scheint auch an der Politik nicht spurlos vorbeigegangen zu sein. «Nachdem verschiedene Westschweizer Kantone eine Regelung für Sterbehilfe in den Akutspitälern geschaffen haben, ist es sicher angezeigt, dass wir ebenfalls prüfen, ob wir Richtlinien erarbeiten wollen», bestätigte der Luzerner Gesundheitsdirektor Guido Graf (CVP) gegenüber der «LZ». 

Graf würde allerdings vorerst «eingehend mit den Verantwortlichen der Spitäler» diskutieren wollen. Dazu gehöre eine Bedürfnisabklärung. Wie die das Luks will auch Graf betont haben, dass die Spitäler über ein breites Angebot in der Palliativpflege verfügten. «Der Patientenwille muss indes in allen Spitälern respektiert werden. Das heisst aber nicht, dass der assistierte Freitod auch in den Räumen des Spitals angeboten werden muss», so der Regierungsrat.

Themen
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon