Deutliche Zunahme von stationären Behandlungen

Luzerner Liste «ambulant vor stationär» zeigt Wirkung

«Ambulant vor stationär ist ein Erfolg», so der Luzerner Gesundheitsdirektor bei der Bilanz des ersten Halbjahres.

(Bild: les)

Der Kanton Luzern verfolgt den Grundsatz «ambulant vor stationär». Der statistische Langzeitvergleich der Jahre 2010 bis 2016 zeigt denn auch: Die ambulante Versorgung wächst stärker als die stationäre.

In den vier Akutspitälern des Kantons Luzern haben seit 2013 die ambulanten Konsultationen stärker zugenommen als die stationären Hospitalisierungen. Dies trifft auch auf die neun chirurgischen Eingriffe zu, die ab 2019 schweizweit zur ambulanten Behandlung vorgeschrieben werden. Auch das ambulante Langzeitpflege-Angebot ist im Kanton Luzern stärker gewachsen als das stationäre. Die Langzeitpflege findet im Kanton aber nach wie vor primär stationär in den Pflegeheimen statt, wie Lustat Statistik Luzern mitteilt.

Im Frühling präsentierte Gesundheitsdirektor Guido Graf Zahlen, wonach man dank der Liste «ambulant vor stationär» 1,5 Millionen einsparen könne (zentralplus berichtete). 

Stationäre Spitalbehandlungen werden kürzer

2016 haben in den vier Akutspitälern im Kanton 1’942 ambulante Konsultationen (seit 2013: +13 Prozent) und 139 Hospitalisierungen (+7 Prozent) pro 1000 Luzernern stattgefunden. Die Zunahme der ambulanten Rate ist damit fast doppelt so gross wie die der stationären. Ein Aufenthalt ist stationär, wenn mindestens eine Nacht lang ein Spitalbett belegt wird. Die stationären Spitalaufenthalte haben sich seit 2010 im Mittel von 6,3 auf 5,6 Tage verkürzt. Auch die Bettenzahl in den Akutspitälern hat abgenommen.

Guido Graf sagt dazu: «Es ist sogar davon auszugehen, dass mit dem medizinischen Fortschritt weitere Behandlungen dazu kommen werden, die es erlauben, diesen Grundsatz noch häufiger anzuwenden.»

Bei chirurgischen Eingriffen setzt Luzern bereits heute auf ambulant

Ab dem Jahr 2019 werden schweizweit neun chirurgische Eingriffe – sofern es die medizinischen Umstände zulassen – zur ambulanten Behandlung vorgeschrieben. Damit soll das Verlagerungspotenzial vom stationären in den ambulanten Bereich stärker ausgeschöpft werden. Die Luzerner Daten zu diesen neun chirurgischen Eingriffen zeigen einerseits, dass im Vergleich zur Gesamtschweiz im Kanton Luzern bereits heute vermehrt ambulant behandelt wird (Luzern 2015: 74 Prozent, CH 2015: 58 Prozent), und anderseits, dass im Kanton Luzern eine leichte Verlagerung vom stationären in den ambulanten Bereich stattfindet (Luzern 2015: 74 Prozent, 2012: 71 Prozent).

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