Verfahren sei zu aufwändig und nicht zeitgemäss

Luzerner Regierungsrat will sich nicht abwählen lassen

Der Luzerner Regierungsrat bis 2019 (v.l.): Robert Küng, Marcel Schwerzmann, Reto Wyss, Guido Graf und Paul Winiker.

(Bild: zvg)

Wer mit der Kantonsregierung unzufrieden ist, muss sich in Luzern bis zu den Wahlen gedulden. Der grüne Kantonsrat Hans Stutz wollte das ändern und verlangte ein Verfahren für Neuwahlen. Doch der Regierungsrat ist dagegen – das sei eine institutionelle Notbremse aus dem 19. Jahrhundert.

Der Luzerner Regierungsrat will nicht abgewählt werden können. Er spricht sich gegen eine Änderung der Verfassung aus, mit der die Bevölkerung Neuwahlen von Kantons- und Regierungsrat anordnen könnte. Dies hatte Kantonsrat Hans Stutz (Grüne) in einer Motion gefordert. Innert 90 Tagen hätten 5000 Stimmberechtigte unterzeichnen müssen, damit Regierung und Parlament ausgewechselt würden.

Stutz begründete die Forderung mit dem Wunsch, schneller auf politisch ausweglos erscheinende Situationen reagieren zu können. Konkret schwebte ihm die Finanzpolitik der letzten Jahre vor, die Luzern in seinen Augen «in einen Zustand des Stillstandes und des Abbaus» manövriert habe.

Notbremse aus dem 19. Jahrhundert

Der Regierungsrat hält ein entsprechendes Verfahren aber für zu aufwendig und für unnötig. Nur schon bis nach einem entsprechenden Auslöser die Unterschriften gesammelt, eine Volksabstimmung angesetzt und neue Kandidaten gefunden wären, vergingen demnach mehrere Monate. 

Gerade hinter die Initiative für Neuwahlen des Kantonsparlaments stellt der Regierungsrat grosse Fragezeichen. Er bezeichnet sie als eine «aus dem 19. Jahrhundert stammende institutionelle Notbremse». In der heutigen Zeit liessen sich kaum Umstände vorstellen, welche die Abberufung des gesamten 120-köpfigen Parlaments vor Ablauf der ordentlichen Legislatur rechtfertigen könnten. Die Zahl der entsprechenden Verfahren aus anderen Kantonen liessen sich denn auch an einer Hand abzählen – sie stammten meist aus dem 19. Jahrhundert. Die Möglichkeit besteht aktuell noch in den Kantonen Bern, Schaffhausen, Solothurn, Thurgau, Tessin und Uri.

Die demokratische Mitsprache, so schliesst der Regierungsrat in seiner Antwort auf Stutzs Motion, sei mittels Initiative und Referendum gewährleistet. Zumal ohnehin alle vier Jahre Wahlen stattfinden, nächstes Mal bekanntlich Ende März 2019.

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