Regierung gegen einheitliche Spitalfinanzierung

Sollen weitere 100 Millionen von Zug nach Bern fliessen?

Martin Pfister in seinem Büro. Im Hintergrund die Gesetzessammlung, die jeder Kantonsrat bei Antritt erhält.

(Bild: fam)

Der Zuger Regierungsrat lehnt die Vorlage für eine einheitliche Finanzierung der Spitalbehandlungen ab. Die Gesundheitskommission des Nationalrats möchte, dass sich die öffentliche Hand künftig auch an der Finanzierung ambulanter Eingriffe beteiligt. Käme die Vorlage durch, würden die Zugerinnen und Zuger jährlich mit 100 Millionen zur Kasse gebeten.

Die Zuger Regierung will nichts von der so genannten «Monismus-Vorlage» wissen. Ziel des Gesetzesentwurfs ist es, eine einheitliche Finanzierung von stationären und ambulanten Leistungen zu schaffen. Der Vorschlag der nationalrätlichen Gesundheitskommission verlangt in diesem Zuge, dass die Kantone rund 7,5 Milliarden Franken an die Krankenkassen überweisen sollen.

Aktuell werden die Kosten der ambulanten Behandlung komplett über die Prämien finanziert. Die nationalrätliche Kommission will dies jedoch ändern, da dies zu einer Verzerrung der Kosten führe. Deshalb soll sich der Steuerzahler auch an ambulanten Behandlungen beteiligen. In Bundesbern ist das Anlegen unter dem Namen «Monismus-Vorlage» bekannt.  

Untaugliches Mittel zur Kostendämpfung

Doch dies ist der Zuger Regierung ein Dorn im Auge. Die Kantone würde das Geld einzahlen, «ohne dass sie die Möglichkeit hätten, die sachgerechte und effiziente Verwendung dieser Mittel angemessen zu steuern oder zu kontrollieren», so der Regierungsrat.

Für den Kanton Zug geht es um über hundert Millionen Franken jährlich. Das bedeutet, dass zusammen mit dem Beitrag für den nationalen Finanzausgleich über die Hälfte der kantonalen Steuereinnahmen an Dritte «abgeliefert» werden müssten und der Kontrolle des Kantons weitgehend entzogen wären, moniert die Regierung.

«Das Kostenwachstum im Gesundheitswesen würde derweil kaum eingedämmt. In vielen Kantonen käme es sogar zu einem Prämienschub». Zwar sei dies in Zug wahrscheinlich nicht der Fall, doch fehlten verlässliche Angaben zu den Berechnungsgrundlagen für die geforderten Beiträge, heisst es aus der Gesundheitsdirektion. 

Der Kanton Zug hat schon per 1. Januar 2018 eine Liste mit primär ambulant durchzuführenden Operationen in Kraft gesetzt. «Damit kann die gewünschte Verlagerung von stationären Eingriffen in den ambulanten Bereich schnell, wirksam und mit geringem administrativem Aufwand umgesetzt werden», betont Gesundheitsdirektor Martin Pfister. «Es braucht keinen lang- wierigen und risikoreichen Umbau des gesamten Finanzierungssystems.» Mittelfristig sollen zudem über die Weiterentwicklung der Tarifstrukturen positive Anreize für ambulante Operationen gesetzt werden. 

Reine Kostenverschiebung nicht zielführend

Die Vorlage der Gesundheitskommission des Nationalrats beschränke sich auf die Verschiebung von kantonalen Steuergeldern zu Gunsten der Krankenversicherer. Zudem würden die Pflegekosten im Bereich der Langzeitpflege beim vorgeschlagenen Modell ausgeklammert, kritisiert Pfister. Damit werde das Ziel einer integrierten Versorgung über die ganze Leistungskette hinweg verfehlt.

«Die Vorlage der Kommission des Nationalrats erfüllt die Anforderungen an eine zukunftsgerichteten und zweckmässige Weiterentwicklung des Finanzierungssystems nicht», so der Regierungsrat. Er unterstützte hingegen Massnahmen, mit denen die Zielsetzungen der Kostendämpfung und effizienteren Versorgung tatsächlich erreicht werden können.

Dazu gehören insbesondere die Möglichkeit einer gezielten Steuerung auch der ambulanten Versorgung durch die Kantone, die Integration der Pflegekosten im Bereich der Langzeitpflege in das neue Finanzierungskonzept sowie ein griffiges Instrument der Kontrolle über die den Krankenkassen zuzuleitenden kanto- nalen Steuergelder. Nur unter diesen Bedingungen sind nachhaltige Lösungen möglich.

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