Vor allem Kleinveranstalter erleiden hohe Kosten

Ein Luzerner wehrt sich gegen das neue Lärmschutzgesetz

Felix Mechelke (links) und Tobias Wiler im Garten der Metzgerhalle.

(Bild: pze)

Ab 2019 gilt ein neues Lärmschutzgesetz. Vor allem kleinere Veranstaltungen würden davon hart getroffen. Sie müssten teures Material anschaffen und viel Papierkram erledigen, um Konzerte durchzuführen. Ein Luzerner wehrt sich nun lautstark dagegen.

Ab 2019 soll die Schweiz besser gegen Lärm geschützt sein. Dies will das neue Lärmschutzgesetz, das schweizweit von Veranstaltern verlangt, ab einer Lautstärke von 93 Dezibel den Abend per Lautstärkemessgerät aufzuzeichnen. Dagegen wehrt sich jetzt ein Luzerner. Felix Mechelke, selber Musiker bei vornehmlich lauten Bands (zentralplus berichtete), startete vergangene Woche eine Petition gegen das neue Gesetz. Schon nach wenigen Tagen haben bereits über 6’000 Menschen unterschrieben.

 

«Der bürokratische Aufwand ist enorm und erschwert das Organisieren von Veranstaltungen bis ins Unmögliche», so Mechelke gegenüber der «Luzerner Zeitung». Ein geeichtes Gerät kostet dafür mehrere tausend Franken. Zudem müssten Veranstaltungen 14 Tage im Voraus gemeldet werden, was für die Verantwortlichen zusätzlicher bürokratischer Aufwand bedeutet. Viele, vor allem kleinere, Veranstalter, Musiker und Klubbesitzer wehren sich deshalb ziemlich lautstark.

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