Zur Vernehmlassung des neuen Polizeigesetzes

Luzerner Verein «Lisa»: «Das Gesetz führt Sexarbeit in die Illegalität»

Sexarbeit ist in Luzern ein lukratives Geschäft – aber längst nicht nur auf dem Strassenstrich. Der grösste Teil der Geschäfte läuft «indoor» ab. (Bild: istockphoto)

Der Luzerner Verein «Lisa» übt harrsche Kritik am neuen Gewerbepolizeigesetz zur Regelung des Sexgewerbes. Kleinstbetriebe mit einer Ausnahmebestimmung sollten von der Bewilligungspflicht befreit werden, fordert der Verein. «Lisa» ist überzeugt, dass sich mit vorliegendem Gesetzesentwurf die Sexarbeit in die Illegalität verschiebe.

Der Luzerner Verein für die Interessen der Sexarbeitenden «Lisa» sieht in den geplanten Gesetzesänderungen zur Regelung des Sexgewerbes die Voraussetzung dafür geschaffen, dass viele Kleinstbetriebe schliessen müssen und sich die Sexarbeit in Clubs oder in die Illegalität verlagere, wie aus einer Mitteilung vom Mittwoch hervorgeht.

«Kleinstbetriebe zwingend von Bewilligungspflicht befreien»

Das bringe Sexarbeitende in Abhängigkeit von Drittpersonen und mache sie zusätzlich verletzlich und schutzlos. Aus diesem Grund seien die Kleinstbetriebe bis zu zwei Personen zwingend mit einer Ausnahmebestimmung von der Bewilligungspflicht zu befreien, schreibt der Verein weiter. Diese Ausnahmeregelung gilt auch in anderen Kantonen wie Zürich und Bern.

«Diskretion gefährdet»

Ein Grossteil der Sexarbeit arbeite diskret und ohne Wissen der Nachbarn oder Vermieter. Die geplanten Kontrollen würden diese Diskretion gefährden und die Ausübung der Arbeit in der bisherigen Form verunmöglichen. Deshalb warnt der Verein vor den geplanten Gesetzesänderungen im Gewerbepolizeigesetz. Die Selbstbestimmung in der Sexarbeit sei sehr zentral.

Gerade in Kleinstbetrieben sei die Autonomie von Sexarbeitenden am meisten gesichert. Oft würden sich die Anbieterinnen die Räume teilen, was die Sicherheit der Frauen und Männer in der Sexarbeit erhöhe.

Der Verein «Lisa» verweist im Zusammenhang mit ihrer Forderung auf die Kantone Zürich oder Bern, die eine Ausnahmeregelung für Kleinstbetriebe bereits erlassen und damit gute Erfahrungen gemacht hätten. Er fordert, Kleinstbetriebe bis zu zwei Personen auch im Kanton Luzern von der Bewilligungspflicht im neuen Gewerbepolizeigesetz zu befreien.
 
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