Es geht um eine Million Franken

Pflegematerial zu unrecht verrechnet: Klage gegen Zuger Heime

Das ehemalige Altersheim Waldheim könnte als Zwischennutzung für eine ganze Reihe von Künstlern und kreativen Unternehmen Platz schaffen. Dafür muss aber noch jemand gefunden werden, der das Projekt anpackt.

(Bild: fam)

Heime im Kanton Zug haben den Krankenkassen Beiträge an Pflegematerialien in Rechnung gestellt. Dies zu unrecht. 16 Kassen fordern dieses Geld daher zurück. Da aber nicht alle Heime der Aufforderung nachgekommen sind, wurde nun Klage eingereicht. Doch der Kanton Zug soll erst der Anfang sein. 

Die Krankenkassen hätten jahrelang Kosten für Pflegematerialien in Zuger Heimen berappt, obwohl sie gar nicht dazu verpflichtet gewesen wären, sagte Matthias Müller von «Tarifsuisse» gegenüber der SDA. Deshalb klagt das Tochterunternehmen des Branchenverbandes «Santesuisse» nun gegen die entsprechenden Heime.

«Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil von Herbst 2017 bestätigt, dass die Kosten für Pflegematerialien bereits in den Pflegebeiträgen gemäss Pflegefinanzierung enthalten sind und nicht separat vergütet werden dürfen», schreibt Tarifsuisse dazu in einem Communiqué.

Konkret bedeute das Urteil, dass die Krankenversicherer während Jahren den Pflegeheimen die Pflegematerialien doppelt vergütet haben. Deshalb habe das Bundesverwaltungsgericht die entsprechenden Zahlungen rückwirkend bis Januar 2015 für überhöht erklärt, so Tarifsuisse.

Gespräche verliefen ergebnislos

«Nach Bekanntwerden des Urteils verliefen Gespräche der Krankenversicherer mit den Pflegeheimverbänden und Kantonen für eine pragmatische Lösung leider ergebnislos.»
In der Folge habe die Tarifsuisse im Juni 2018 von den Pflegeheimen die seit dem 1. Januar 2015 zu viel bezahlten Beiträge für Pflegematerialien zurück gefordert.

Unterdessen seien von einigen Pflegeheimen erste Rückzahlungen überhöhter Beiträge eingegangen.«Die Mehrheit der Pflegheime liess indessen die gesetzte Zahlungsfrist verstreichen», so die Santeésuisse-Tochter. 

Nun haben sie eine Klage am Hals

Nach Ablauf der gesetzten Frist hat Tarifsuisse im Namen der 16 betroffenen Krankenversicherern eine erste Klage gegen 13 Heime im Kanton Zug zur Rückzahlung der Beiträge an Pflegematerialien eingereicht.

«Die Klage wurde eingereicht, da der Kanton keine Anstalten machte, die Kosten für die Restfinanzierung zu übernehmen», so Tarifsuisse. Im Kanton Zug gehe es um eine Summe von rund einer Million Franken. Zug sei der «Pilot-Kanton», so Tarifsuisse gegenüber der SDA. Klagen in anderen Kantonen sollen folgen.

«Leidtragende sind Pflegeheime und Prämienzahler»

Bei der Neuordnung der Pflegefinanzierung im Jahr 2011 wurde geregelt, dass die Beiträge aus der Krankenversicherung begrenzt sind und die Kantone als Restfinanzierer in der Pflicht stehen. Mehrkosten dürften nicht auf die Patienten überwälzt werden, schreibt Tarifsuisse. 

«Die Leidtragenden der Verweigerungshaltung der Kantone sind einerseits die Pflegeheime, die von den Kantonen mit den Rückforderungen der Krankenversicherer alleine gelassen werden. Andererseits müssen die Prämienzahler nun die aus der Missachtung der Rechtslage entstandene Kostenbelastung mittragen», moniert der Vertreter der Kassen.

Curafutura stellte keine Rückforderungen

Laut der SDA verzichtete der zweite Krankenkassenverband Curafutura bislang auf eine Rückerstattung. Dazu gehören die Krankenkassen Helsana, CSS, Sanitas und KPT. Die grösste Kasse der Schweiz, die Helsana, begründet den Verzicht auf rechtliche Schritte mit dem Aufwand, der mit allfälligen Gerichtsverfahren einhergehen würde.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Christian Bollinger
    Christian Bollinger, 21.08.2018, 20:49 Uhr

    Die Situation ist tatsächlich komplex. Die rückwirkende Abwicklung ist unsinnig. Es ist nämlich nicht so, dass die Krankenkassen dann einfach die MiGeL-Kosten behalten können. Diese gehören dann den Prämienzahlernj, sind Teil der Prämienberechnungen und des Risikoausgleichs zwischen den Kassen. Es kann auch nicht im Interesse von Tarifsuisse sein diesen administrativen Aufwand auszulösen. Ein Verzicht entspricht übrigens auch der Diskussion des Bundesamtes für Gesundheit und der Gesundheitsdirektoren mit den Kassen.
    Sparen im Gesundheitswesen geht definitiv anders.

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