Massnahme zur Steuerung der Zuwanderung

Zug: Bisher 278 Stellen gemeldet

Sechs Wochen nach der Einführung der Stellenmeldepflicht ziehen das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) Zug und der Verein für Arbeitsmarktmassnahmen (VAM) eine positive erste Zwischenbilanz.

Gemäss einer Mitteilung vom RAV Zug und VAM wurden in den ersten sechs Wochen 530 Stellen gemeldet (277 Stellen waren es im gleichen Zeitraum des Vorjahres). Davon waren 278 Stellen meldepflichtig (52 Prozent), welche hauptsächlich auf die Baubranche und den Gastronomiebereich fielen. 178 Meldungen stammen von privaten Stellenvermittlern, 100 Meldungen von übrigen Arbeitgebern.

Positive Zwischenbilanz

Insgesamt erfolgten auf die 278 meldepflichtigen Stellen 330 Bewerbungsaufforderungen an die Stellensuchenden des RAV Zug. Erste Stellen seien gemäss dem RAV Zug bereits vermittelt worden. Aktuelle, detaillierte Zahlen liegen allerdings noch nicht vor, da die Stellen teilweise erst im Herbst angetreten würden. Dennoch kann Bruno Thalmann, Leiter RAV Zug, eine positive Zwischenbilanz ziehen. «Die Einführung ermöglichte zahlreiche neue Kontakte zu Arbeitgebern. Im RAV Zug konnten qualitativ gute ‹Matchings› auf gemeldete Stellen getätigt werden.»

Stellenmeldepflicht gilt seit dem 1. Juli

Die Stellenmeldepflicht wurde in der Schweiz auf den 1. Juli 2018 als Massnahme zur Steuerung der Zuwanderung eingeführt. Sie verpflichtet die Arbeitgeber, offene Stellen in Berufsarten mit schweizweit mindestens 8 Prozent Arbeitslosigkeit der öffentlichen Arbeitsvermittlung zu melden. Mit der Stellenmeldepflicht sollen die beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) registrierten stellensuchenden Personen als erste über freie Stellen in Berufsarten mit hoher Arbeitslosigkeit informiert werden.

Zug: Bisher 278 Stellen gemeldet
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