Nach Vorwürfen an die Universität Luzern

Regierungsrat Reto Wyss: «Es herrscht durchaus Transparenz»

Die Universität Luzern an der Frohburgstrasse.

(Bild: zvg)

Der freigestellte Professor der Universität Luzern, Martin Mark, kritisierte, dass Intransparenz in der Budgetierung und Rechnungsführung liege. Regierungspräsident Reto Wyss nahm in einem Interview mit Radio «SRF» Stellung. Die Regierung sehe keinen Handlungsbedarf.

Die Universität Luzern stand in letzter Zeit unter Dauerbeschuss. Erst äusserste der freigestellte Professor schwerwiegende Vorwürfe gegen die Universität. Seiner Meinung nach sei die Kündigung missbräuchlich, man habe ihn zum Schweigen bringen wollen. Während seiner Zeit als Dekan stellte er fest, dass Finanzströme verdeckt seien, in der Budgetierung und Rechnungsführung Intransparenz vorliege. Die Universität hüllte sich in einen Mantel des Schweigens, wenn es um die Hintergründe der Freistellung von Martin Mark geht (zentralplus brichtete).

Innert weniger Tage haben 260 Unterstützer die Petition aus der Reihe der Studenten gegen die Entlassung von Mark unterzeichnet – ein Grossteil der 300 Theologiestudenten. Adressat ist Regierungsrat Reto Wyss (zentralplus berichtete).

«Es herrscht durchaus Transparenz»

In einem Interview mit Radio «SRF» nimmt Wyss nun Stellung. Wyss ist auch Universitätsratspräsident. Auch er könne keine Details zur Entlassung von Martin Mark nennen, habe aber das persönliche Gespräch mit ihm gesucht. Die Entlassung sei Entscheid des Universitätsrates gewesen.

Man nehme die Sache sehr ernst, sehe jedoch keinen Handlungsbedarf. «Die finanziellen Abläufe an der Uni sind geregelt. Sie werden im Übrigen auch im Rahmen der Aufsicht durch die Finanzkontrolle des Kantons Luzern kontrolliert. Es herrscht durchaus Transparenz.»

Der Universitätsrat habe sich aufzeigen lassen, wie Budgetierung, Rechnungsstellung und Finanzflüsse laufen. «Der Rat kam zum Schluss, dass es diesbezüglich keine Missstände gibt, weder an der Universität, noch innerhalb der Theologischen Fakultät», so Wyss.

Martin Mark findet Kündigung rechtswidrig

Gemäss Martin Mark ist seine Kündigung rechtswidrig. «Da es mir in erster Linie darum geht, meine Tätigkeit in Luzern fortzusetzen, versuchen wir gleichzeitig, eine aussergerichtliche Verständigung auf eine Weiterführung meiner Professur zu erzielen», sagte Mark.

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