Kantone sparen auf dem Buckel des Mittelstandes

Keine Prämienverbilligung mehr: Tausende Luzerner betroffen

Der Kanton gibt für die Prämienverbilligung immer weniger Geld aus. Darunter leiden die Bezüger.

(Bild: fotolia.com)

Immer weniger Personen erhalten Anspruch auf Prämienverbilligungen. Die Kantone sparen beim Mittelstand: In Luzern alleine verloren zwischen 2012 und 2017 rund 50’000 Personen Anspruch auf Prämienverbilligungen – oder aber sie sind nun auf Sozialhilfe- und Ergänzungsleistungen angewiesen.

Eine Auswertung von «10vor10» bringt ans Licht, dass immer weniger Personen Prämienverbilligungen erhalten, obwohl sie gemäss Gesetz allen Personen zustehen sollte, die in «bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen» leben.

Zwischen 2012 und 2017 verlor schweizweit beinahe jeder siebte mittelständige Bezüger seine Prämienverbilligung oder wurde in derselben Zeit zum Bezüger von Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen. Im Kanton Luzern alleine waren davon fast 50’000 Personen betroffen, wie «SRF» am Montag mitteilt. Somit zeigt sich diese Entwicklung in Luzern mit am deutlichsten.

Luzerner Rechtsanwalt reicht Beschwerde ein

Luzern hat die Einkommensgrenze für Familien in den letzten Jahren von 75’000 Franken auf 54’000 Franken gesenkt. Bruno Häfliger, ein Rechtsanwalt aus Luzern, findet, dass der Kanton damit die rote Linie überschritten habe. Für ihn sei die Krankenversicherungsgesetz-Bestimmung nicht mehr erfüllt.

Unterstützt von der SP hat Häfliger nun Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht.

Die SP hat zuvor bereits die Initiative «Sichere Prämienverbillidung – Abbau verhindern» lanciert. Die Prämienverbilligungen sollen künftig gesetzlich festgelegt werden und auch dann ausbezahlt werden, wenn sich der Kanton in einem budgetlosen Zustand befindet. Auf eine Verbilligung der Versicherungsprämien sollen diejenigen Haushalte Anspruch haben, deren jährliches Einkommen 75’000 Franken nicht übersteigt (zentralplus berichtete).

Mittelstand am stärksten betroffen

Dass die Gesundheitskosten Jahr für Jahr steigen, ist längst eine bekannte Tatsache. Für den Dachverband der Schweizerischen Patientenstellen sei dies allein keine Rechtfertigung, weshalb immer mehr Personen keinen Anspruch mehr auf Prämienverbilligungen erhalten.

Präsidentin Erika Ziltener sagte: «Nur noch die mit ganz tiefen Einkommen erhalten Prämienverbilligungen. Der Mittelstand, also Familien mit Kindern oder Alleinerziehende, erhält sie nicht mehr.»

Laut Lukas Engelberger, Vorstandsmitglied der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektion stelle sich dem Kanton die Frage, wer am ehesten auf das Geld verzichten könne – so treffe es den Mittelstand. Engelberger erachtet diese Entwicklung als besorgniserregend, wie er in der Sendung sagte.

Kosten für den Kanton steigen

Obwohl weniger Personen Geld von Kanton und Bund erhalten, nehmen die Ausgaben für Prämienverbilligungen zu. Dies, weil die Höhe der Prämienverbilligungen für Kinder und junge Erwachsene gesetzlich an die Entwicklung der Krankenkassenprämien gebunden ist.

Das Krankenversicherungsgesetz sieht für untere und mittlere Einkommen vor, dass die Prämien für Kinder und junge Erwachsene um mindestens 50 Prozent reduziert werden müssen.

Bersonders hohe Kosten fallen für die Kantone infolge der Auszahlungen der Sozialhilfe- und Ergänzungsleistungen an. Denn die Anzahl der Bezüger ist gestiegen.

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