Wenn Fahrende halten möchten – dies rät der Kanton

Luzerner Bauern sollen mit Fahrenden einen Mietvertrag abschliessen

Wenn Fahrende auf einer Wiese in Luzern halten möchten, so sollen Landwirte vorerst einen Mietvertrag abschliessen. Auch ein Mitzinsdepot solle gefordert werden. Dies jedenfalls rät der Kanton Luzern.

Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald des Kantons Luzern rät in einem Merkblatt Bauern, die ihre Wiesen vorübergehend Fahrenden zur Verfügung stellen wollen, einen schriftlichen Mietvertrag abzuschliessen.

Darüber hinaus empfiehlt sie auch, einen Mietzinsdepot zu fordern. So sollen «Verfehlungen der Mieter», beispielsweise wenn der Platz unsauber zurückgelassen wird, auch nach der Abreise der Fahrenden aus dem Depot heraus entschädigt werden können.

In Luzern selbst gibt es nur zwei Standplätze – in Rothenburg sowie im Gebiet Ibach in der Stadt Luzern.

Wie viele Landwirte in Luzern ihre Plätze Fahrenden anbieten, sei dem Kanton nicht bekannt. Bauern müssen dies dem Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement nicht melden, wie Departementssekretär Thomas Buchmann gegenüber der «Luzerner Zeitung» sagte. Grundsätzlich benötige es dazu lediglich eine Bewilligung der Gemeinde.

Luzerner Bauern sollen mit Fahrenden einen Mietvertrag abschliessen
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