Streit um neues Parkplatzreglement

Bundesgericht pfeift Ruswiler Gemeinderat zurück

Ruswil wollte, dass auch Private Gebühren auf ihren Parkplätzen erheben müssen. Daraus wir nun nichts.

«Parkierflächen von verkehrsintensiven Einrichtungen (wie beispielsweise Einkaufs- und Fachmarktzentren oder Grossparkflächen ab 20 Parkplätzen), denen die Pflicht zur Erhebung einer Gebühr für die Benützung von Parkplätzen auferlegt wurde oder die sich freiwillig diesem Reglement unterstellt haben», heisst ein Passus im Ruswiler Parkplatzreglement, das vom Volk an der Urne 2016 genehmigt wurde.

Ein Beschwerdeführer argumentierte, dass diese Bewirtschaftung von privaten Flächen nicht rechtens sei. Diese habe ihm in der Gemeinde viel Spott eingebracht, sagt er zwar gegenüber der «Luzerner Zeitung» – doch nun hat er vor Bundesgericht Recht bekommen. Die Gemeinde muss den Passus aus dem Reglement streichen. 

Gemeindepräsident Leo Müller sagt: «Zentral ist: Die Parkplatzbewirtschaftung in Ruswil kann eingeführt werden. Daran ändert auch das jetzige Urteil nichts.»

Bundesgericht pfeift Ruswiler Gemeinderat zurück
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