Zu streng bei der Tombola, zu lax beim Poker

Zentralschweizer Regierungen kritisieren Geldspielgesetz

Teilnehmer illegaler Glücksspiele bei einer Razzia im Kanton Zug.

(Bild: pd)

Die vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickte Verordnung zum Geldspielgesetz stösst in der Zentralschweiz auf Widerstand. Eine Limitierung der Einnahmen bei Tombolas auf 25’000 Franken sei zu tief angesetzt, ja gar überflüssig.

Das Vernehmlassungsverfahren zu den Verordnungen zum Geldspielgesetz wurden am 15. Juni 2018 abgeschlossen, kurz nach der Volksabstimmung zum entsprechenden Gesetz. Der Bund hatte die Verordnung weit vor dem Abstimmungstermin in die Vernehmlassung geschickt im Bestreben, nicht unnötig Zeit zu verlieren.

Dieses Vorgehen hätten die Zentralschweizer Kantone akzeptiert, obwohl es eher ungewöhnlich sei, so die Zentralschweizer Regierungskonferenz. Inhaltlich sei die Zentralschweiz allerdings insbesondere mit der Verordnung über Geldspiele in wesentlichen Punkten mit dem Bundesrat nicht einig.

Überflüssige Limitierung der Einsätze bei Tombolas

So stosse die Idee des Bundesrates auf heftigen Widerstand, wonach für Tombolas die Bruttoeinnahmen maximal 25’000 Franken betragen dürfen. «Mit diesem sehr tief angesetzten Betrag kommt es zu einer massiven Beschränkung von Lottos und Tombolas, die von Vereinen jeweils mit grossem Aufwand organisiert werden und eine wichtige Einnahmequelle darstellen», so die Regierungskonferenz.

Lottos und Tombolas hätten in der Zentralschweiz eine lange Tradition und in der Vergangenheit weder zu Exzessen noch zu Vollzugsproblemen geführt. Mit der vom Bundesrat vorgesehenen Limitierung würden viele solcher Veranstaltungen unrentabel.

Vereine hätten für unser gesellschaftliches Zusammenleben eine wichtige Funktion. Sie sollten nicht unnötig eingeschränkt werden, so die Konferenz. Deshalb sei eine Limitierung der Einsätze grundsätzlich überflüssig, wenn schon, müsste sie wesentlich höher angesetzt werden.

Kleine Pokerturniere stärker reglementieren

Der Bund schlägt vor, kleine Pokerturniere ausserhalb von Casinos in Zukunft zuzulassen, wobei ein Konzept mit Massnahmen gegen das exzessive Geldspiel und illegale Spielaktivitäten erst ab 24 Turnieren pro Jahr vorgelegt werden muss. «Die Lockerung geht den Zentralschweizer Kantonen zu weit», so diese in ihrer Mitteilung. Die Grenze sei nicht nachvollziehbar.

Sollten kleine Pokerturniere ausserhalb Casinos überhaupt zugelassen werden, so solle ein Massnahmenkonzept bereits ab zwölf Turnieren vorgelegt werden müssen. Gerade im Kontext zur Beschränkung der Lotteriespiele irritiere der bundesrätliche Vorschlag: Während einerseits Lottos und Tombolas zum Nachteil unserer traditionellen Vereine eingeschränkt werden sollen, wolle der Bundesrat anderseits die Grenze für notwendige Vorkehrung zum Schutz der Spielerinnen und Spieler bei Pokerturnieren zu hoch ansetzen.

Die Zentralschweizer Kantone sind der Meinung, es müsste gerade umgekehrt sein, um exzessives Geldspiel und Spielsucht effektiv zu bekämpfen.

 

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