Zuger Strafgericht ordnet Kleine Verwahrung an

Schläger von Baar ist schizophren – und schuldunfähig

Hier vor der Post in Bar wurde die 25-Jährige brutal niedergeschlagen.

Im letzten Sommer hat ein Mann vor der Postfiliale in Baar eine Frau und ein Mädchen angegriffen. Diese Woche musste sich der Täter vor dem Zuger Strafgericht verantworten. Ein Gutachten attestiert ihm eine paranoide Schizophrenie. Deshalb muss er nicht ins Gefängnis, sondern in stationäre Behandlung.

Der Mann, der letzten Sommer auf offener Strasse in Baar eine Frau angegriffen hat, muss in eine geschlossene stationäre Behandlung. Das hat das Zuger Strafgericht entschieden, wie die «Zuger Zeitung» berichtet.

Der damals 34-Jährige schlug die junge Frau mit Fäusten und mit Fusstritten, bis sie blutüberströmt auf dem Boden vor der Postfiliale lag. Die Frau, die mit drei Kindern unterwegs war, erlitt mittelschwere Kopfverletzungen. Auch ihre Stieftochter wurde beim Angriff verletzt (zentralplus berichtete).

Die Richter anerkennen, dass der Mann aufgrund einer paranoiden Schizophrenie schuldunfähig ist. Das bestätigte ein Gutachten, das ihm zugleich eine hohe Rückfallgefahr attestiert. Deshalb kam die vom Angeklagten geforderte ambulante Behandlung für das Gericht nicht in Frage. Auch eine angebliche Notwehr schloss es aus. Das Gericht folgt damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verordnet eine zeitlich unbegrenzte, stationäre Therapie.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte muss bis zum Antreten der Behandlung im Gefängnis bleiben, weil er als gefährlich erachtet wird.

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