Gruppenleiter wegen Schändung und sexueller Nötigung vor Gericht
Als Leiter von Fundraising-Einsätzen nutzte ein 32-jähriger Schweizer im Abstand von einem Jahr zwei junge Frauen sexuell aus. Am Mittwoch muss sich der Mann vor dem Luzerner Kriminalgericht verantworten. Der mutmasslichen Täter muss mit Busse und Tätigkeitsverbot rechnen, jedoch nicht mit einer unbedingten Gefängnisstrafe.
Am Mittwochvormittag muss sich ein 32-jähriger Schweizer vor dem Luzerner Kriminalgericht wegen sexueller Nötigung, Schändung und sexueller Belästigung verantworten. Die Taten beging er als Leiter von Fundraising-Einsätzen. Einerseits in einer gemieteten Ferienwohnung im Deutschen Todtmoos, wo er im Juli 2015 eine damals 17-jährige Jugendliche in der Nacht an den Geschlechtsteilen berührte und gegen ihren Willen in sie eindringen versucht haben soll.
Ein Jahr später soll der mutmassliche Täter in Pfäffikon (ZH) eine 21-jährige Fundraiserin sexuell ausgebeutet haben. Nach der Feier vor dem Bauernhof wo die Gruppe einquartiert war, wechselte der Mann und sein Opfer mit alkoholischen Getränken in einen Wohnwagen. Die Frau ist dann offenbar eingeschlafen jedoch wieder aufgewacht und realisierte, dass der 31-Jährige mit seinen Fingern in ihre Vagina eindrang.
Dem mutmasslichen Täter droht eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten mit einer Probezeit von 2 Jahren. Dazu kommt eine Busse von 1’000 Franken, ein Tätigkeitsverbot von 10 Jahren.
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