Kanton Luzern startet Sensibilisierungskampagne

Sommerferien: Blütezeit der Zwangsheiraten

In der Schweiz sind Zwangsheiraten gesetzlich verboten. Dennoch sind im Kanton Luzern jedes Jahr junge Menschen mit dem Thema konfrontiert. Besonders heikel für Betroffene können die Sommerferien sein, wenn viele Familien mit Migrationshintergrund in ihre Herkunftsländer reisen.

Zwangsheiraten sind in der Schweiz verboten und unter Strafe gestellt. Dennoch werden Jahr für Jahr junge Frauen und Männer gegen ihren Willen verheiratet.

Besonders heikel sind die Sommerferien: «In dieser Zeit reisen viele Familien mit Migrationshintergrund in ihre Herkunftsländer, wo Heiraten angebahnt oder beschlossen werden können», schreibt der Kanton Luzern in einer Mitteilung.

Hohe Dunkelziffer

Das Phänomen Zwangsheirat konnte in der Schweiz bisher statistisch nicht umfassend erfasst werden. Anhaltspunkte gibt eine Erhebung des Bundesprogrammes «Bekämpfung Zwangsheiraten», die für die Jahre 2015 bis 2017 schweizweit 905 Fälle auflistet.

Auffallend bei dieser Studie ist, dass rund 28 Prozent der gemeldeten Fälle minderjährige Personen betrifft. Die Erfahrungen von Fachstellen deuten zudem darauf hin, dass von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen werden muss und der Bedarf an Beratung und Unterstützung bei Betroffenen gross ist.

Sensibilisierung an Luzerner Schulen

Die Fachstelle Koordination Gewaltprävention hat in diesen Tagen die Informationsbroschüre «Wer entscheidet, wen du heiratest?» versandt. Adressaten sind in erster Linie die Schulen der Oberstufe, die Berufsschulen, die Schulsozialarbeit sowie die Jugendtreffs und die Beratungsstellen im Kanton Luzern.

Diese Anlaufstellen kommen erfahrungsgemäss am ehesten mit potenziell Betroffenen in Kontakt und können die Broschüren in ihrer täglichen Arbeit einsetzen.

Informationen in zehn Fremdsprachen

Seit dem 1. Juli 2013 ist in der Schweiz das Bundesgesetz über Massnahmen gegen Zwangsheirat in Kraft. Unter Zwang geschlossene Ehen werden ausdrücklich unter Strafe gestellt und von Amtes wegen verfolgt.

Zudem werden Eheschliessungen mit Minderjährigen auch bei Ausländerinnen und Ausländern nicht mehr toleriert, selbst wenn sie den Gesetzen des Heimatstaates entsprechen.

Dies ist eine der zentralen Botschaften der Informationsbroschüre, die in zehn Fremdsprachen und in Deutsch verfasst ist. Weiter vermittelt der Flyer Informationen zu Beratungsstellen und -angeboten und gibt Tipps zum Verhalten.

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