Wegen grober Regelverletzung auf der Autobahn

2’500 Franken Busse und Geldstrafe für Luzerner Autorowdy

Die Staastanwaltschaft Sursee bestraft einen rücksichtslosen Autofahrer mit einer Busse und Geldstrafe. Der Mann hatte im März 2018 auf der Autobahn A2 grobfahrlässig gegen mehrere Verkehrsregeln verstossen und andere Autofahrer gefährdet.

Die Staatsanwaltschaft Sursee hat die Untersuchung gegen einen 47-jährigen Schweizer abgeschlossen. Der Autofahrer verstiess im März 2018 auf der Autobahn A2 (Höhe Eich) mehrfach gegen die Verkehrsregeln.

Dabei bedrängte er unter anderem einen vorausfahrenden Autofahrer auf der Überholspur mit einem viel zu geringen Fahrzeugabstand und überholte diesen später rechts auf dem Normalstreifen.

Später drängte er zwischen zwei Autos auf dem Überholstreifen, welche nur gerade 8,3 Meter Abstand zueinander hatten. Der Verurteilte fuhr bei dichtem Verkehr rücksichtlos und beging mehrere grobe Verletzungen von Verkehrsregeln. Er gefährdete mit seinem Verhalten andere Verkehrsteilnehmer.
 
Die Staatsanwaltschaft Sursee hat den Mann wegen ungenügenden Abstandhaltens, wegen mangelnder Rücksichtnahme beim Wechseln des Fahrstreifens und wegen Rechtsüberholens zu einer Busse von 2500 Franken sowie zu einer bedingten Geldstrafe von 10’000 Franken bestraft. Zudem hat er die Untersuchungskosten von rund 600 Franken zu bezahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.

2’500 Franken Busse und Geldstrafe für Luzerner Autorowdy
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