Nach WC-Streit im Hotel Anker

Luzerner Regierungsrat erlaubt Unisex-Toiletten endgülitg

Um diese Toiletten drehte sich die Gastro-Debatte im vergangenen Jahr: die Unisex-Variante im Restaurant «Anker».

(Bild: Gabriel Ammon/zVg)

Jetzt ist auch die gesetzliche Vorgabe da. Unisex-Toiletten sind im Kanton Luzern ab dem 1. Juli erlaubt. Damit 

Eine Tür für «Herren», eine für «Damen»: Das könnte in Luzerner Restaurants bald vorbei sein. Der Kanton lockert die Vorschriften und schreibt den Betrieben nicht mehr geschlechtergetrennte Toiletten vor. Eine entsprechende Anpassung der Gastgewerbeverordnung, die Justizdirektor Paul Winiker im Januar aufgleiste, tritt auf den 1. Juli in Kraft.

Ausschlag für die Gesetzesänderung gab ein Streit im Hotel Anker. Die Unternehmer hatten in Eigenregie eine Unisex-Toilette eingebaut, woraus die Thematik national breit geschlagen wurde (zentralplus  berichtete).

Der Regierungsrat hat beschlossen, in dieser Frage keine staatlichen Vorgaben mehr zu machen, teilt er diesen Freitag mit. Zum anderen wird auch die Mindesthöhe bei Umbauten dem geltenden Planungs- und Baugesetz angepasst und auf 2,3 Meter reduziert. Ausserdem vereinfacht der Regierungsrat mit der Verordnungsänderung auch das Verfahren um Erteilung einer Wirtschaftsbewilligung, indem die staatlichen Prüfungen anderer Kantone und der EU-Staaten in der Regel umfassend anerkannt werden und keine zusätzliche Prüfung mehr absolviert werden muss. 

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