Haus wies massive Brandschutzmängel auf

Luzerner Staatsanwaltschaft stellt Verfahren am Mühlenplatz ein

Der Luzerner Mühlenplatz. Das Gebäude am Mühlenplatz 3/4 wurde 2007 totalsaniert – wies danach jedoch Brandschutzmängel auf.

(Bild: Screenshot Google Street View)

850’000 Franken forderte ein Zürcher Anwalt als Entschädigung vom früheren Besitzer eines Gebäudes am Luzerner Mühlenplatz. Anlass war, weil das Haus – trotz Sanierung – massive Brandschutzmängel aufwies. Das Strafverfahren wurde nun eingestellt, die Zivilforderung läuft noch.

Ein Gebäude am Luzerner Mühlenplatz, das über 500 Jahre alt ist, soll trotz einer Totalsanierung im Jahr 2007 massive Brandschutzmängel gehabt haben. Die damalige Besitzerin war die Schweizerische Umweltstiftung. Präsident dieser Stitung ist der Luzerner Anwalt Jost Schumacher.

Der heutige Eigentümer, ein Anwalt aus Zürich namens Konrad Fischer, hat gegen die frühere Besitzerin Klage beim Bezirksgericht Luzern eingereicht und forderte insgesamt 850’000 Franken Entschädigung (zentralplus berichtete). Die Klage richtete sich einerseits gegen Jost Schumacher, aber auch gegen mehrere Geschäftsführer von Baufirmen, die an der Totalsanierung des Gebäudes beteiligt gewesen sind.

Die Luzerner Staatsanwaltschaft hat nun die Strafuntersuchung eingestellt, wie die «Luzerner Zeitung» berichtet. Begrüdung dazu sei, dass sich aus den vorliegenden Fakten «keine unmittelbare Lebensgefahr für die Nutzer des Gebäudes ableiten». Der heutige Besitzer des Gebäudes wird vermutlich Beschwerde einreichen. Die Zivilforderung über 850’000 Franken läuft noch.

 

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