Für die Wahl zum Gemeindepräsidenten hat es keinem Kandidaten gereicht. Vitznau muss deshalb im Juli nochmals an die Urne.
Das Urnenbüro in Vitznau hat bei den Wahlen diesen Sonntag festgestellt, dass kein Kandidat und keine Kandidatin im ersten Wahlgang das absolute Mehr erreicht hat.
Für den im ersten Wahlgang nicht besetzten Sitz eines Mitgliedes des Gemeinderates und zugleich des Gemeindepräsidenten findet daher am Sonntag, 15. Juli 2018, ein zweiter Wahlgang statt, unter Vorbehalt einer stillen Nachwahl.
Die Kandidatenlisten werden amtlich beschafft und allen Stimmberechtigten zugestellt, wenn die Wahlvorschläge bis spätestens am Donnerstag, 14. Juni 2018, um 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Vitznau eintreffen. Die Wahlvorschläge sind durch mindestens 10 in der Gemeinde Vitznau Stimmberechtigte zu unterzeichnen.
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