Regierung lehnt Öffentlichkeitsprinzip weiter ab

Luzern beharrt auf der Geheimniskrämerei

Transparente Verwaltung? Seit Mai 2014 gilt im Kanton Zug das Öffentlichkeitsgesetz.

(Bild: Fotalia)

Während immer mehr Kantone und Gemeinden die Arbeit ihrer Verwaltung transparent machen, bleibt Luzern ein Buch mit sieben Siegeln. Der Regierungsrat sieht keinen Grund, das Öffentlichkeitsprinzip zu forcieren.

Der Bund kennt es, rund 20 Kantone kennen es, die Gemeinden Kriens und Ebikon und bald auch die Stadt Luzern: Die Rede ist vom Öffentlichkeitsprinzip. Es hält fest, dass die Arbeit der Verwaltung grundsätzlich den Bürgern offengelegt wird und hält zunehmend Einzug in die Amtsstuben des Landes (siehe Box).

Trotz des schweizweiten Trends zu mehr Transparenz: Der Kanton Luzern bleibt aussen vor. Der Regierungsrat sieht keinen Grund, das Öffentlichkeitsprinzip in der kantonalen Verwaltung zu verankern. Das schreibt er in seiner Antwort auf eine Motion von SP-Kantonsrätin Sara Agner.

Grund für die Zurückhaltung ist ein Entscheid des Kantonsrates vom November 2015. Damals lehnte das Parlament es aus finanziellen Gründen ab, überhaupt erst über die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips zu diskutieren. Deutlich, mit 87 gegen 28 Stimmen, schmetterte der Rat das Ansinnen ab (zentralplus berichtete). «Gestützt auf dieses klare Abstimmungsergebnis sehen wir keinen Grund, auf das Anliegen noch in der laufenden Legislatur zurückzukommen», schreibt der Regierungsrat.

Transparenz statt Geheimhaltung

Das Öffentlichkeitsprinzip bezeichnet den Grundsatz, die Entscheide und Dokumente der Verwaltung transparent zu machen. Das im Unterschied zum Geheimhaltungsprinzip, das lange in den Schweizer Amtsstuben praktiziert wurde. Der Bund kennt seit 2006 ein Öffentlichkeitsgesetz, das es jedem erlaubt, Einblick in Dokumente zu verlangen. Inzwischen haben über zwei Drittel der Kantone den Systemwechsel vollzogen. Luzern ist der grösste Kanton, der noch auf Geheimhaltung pocht.

Interessante Randbemerkung: In der Stadt Luzern kam es innert nur zwei Jahren zu einem Meinungsumschwung. Während das Stadtparlament das Öffentlichkeitsprinzip 2016 noch verwarf, begrüsste es diesen Januar das Begehren, wobei dies auch auf die veränderten Mehrheitsverhältnisse nach den Wahlen 2016 zurückzuführen sein dürfte.

Die politisch Zusammensetzung im Kantonsrat ist hingegen immer noch dieselbe wie 2015. Zudem sind die Bestrebungen rings um Luzern keineswegs neu, argumentiert die Regierung. Die Entwicklungen anderer Kantone und Gemeinden seien dem Kantonsrat bereits 2015 bekannt gewesen.

Schafft Systemwechsel mehr Vertrauen?

Sara Agner ihrerseits begründete den Vorstoss auch mit der Absicht, dass mehr Transparenz im Kanton Luzern Vertrauen schaffen und die Glaubwürdigkeit fördern könne. Stichworte, mit denen der Kanton zuletzt zu kämpfen hatte. Etwa, als eine Analyse nach dem Nein der Bevölkerung zur geplanten Steuererhöhung 2017 zeigte, dass viele Bürger aus Protest gegen den regierungsrätlichen Plan stimmte (zentralplus berichtete). Ob das Öffentlichkeitsprinzip tatsächlich zur Verbesserung der politischen Kultur beitragen könnte, lässt der Regierungsrat indes offen. Das sei im Rahmen des entsprechenden Planungsberichts zu diskutieren, der zurzeit erarbeitet wird.

Der Luzerner Regierungsrat beantragt darum, die Motion abzulehnen. Der Kantonsrat wird in einer der kommenden Sessionen darüber befinden, ob Luzern auch in Zukunft die grösste verbliebene Blackbox des Landes bleiben wird.

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