Luzerner Bezirksgericht gibt Soldaten recht

Notfallarzt wegen verkrüppeltem Knie verurteilt

Eine bedingte Geldstrafe soll ein Arzt aus Luzern bezahlen, weil er einen verunfallten Soldaten nicht zur Notoperation schickte und deshalb bleibende Schäden erlitt. Der Arzt will das Urteil weiterziehen.

Am Schmutzigen Donnerstag des Jahres 2013 erlitt ein Soldat im Eigenthal eine schmerzhafte Verletzung: Während einer Schiesspause trat er beim Herumtollen im Schnee in ein tiefes Loch und verrenkte sich brutal das Knie. Es sprang aus dem Gelenk, Blutgefässe, Nerven und Sehen wurden verletzt, der Mann litt grosse Schmerzen.

Erfolglos herumgekarrt

Vom Feldweibel wird der Mann darauf auf einen Militärlastwagen gepackt und zum Notfallarzt in Luzern gefahren. Der sieht auf dem Röntgenbild, dass das Knie ausgerenkt ist, würgt es mit Hilfe von Soldaten wieder in die richtige Position und überweist den Verletzten zur Weiterbehandlung an die Militärkrankenstation Emmen.

Dort aber fehlt – vielleicht wegen der Fasnacht – ein Arzt, weswegen der Verletzte mit dem Camion zur Militärkankenstation in Kloten gekarrt wird. Dort wiederum überweist der Truppenarzt den Verletzten in ein Spital, wo am folgenden Tag eine Operation durchgeführt wird. Doch da ist es zu spät, der Soldat hat das Gefühl im Fuss verloren und erleidet bleibende Schäden.

Für die gibt er vor Gericht dem Notfallarzt die Schuld. Das Bezirksgericht Luzern gibt laut einem Bericht der «Luzerner Zeitung» ihm und der klagenden Staatsanwaltschaft recht und verurteilt den Arzt wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe. Auf die beantrage Busse von 8000 Franken verzichtet das Gericht, weil das Verfahren mehrere Jahre gedauert hatte.

Arzt war nicht im Bild

Der Arzt hat die Schwere der Verletzung unterschätzt, glaubt das Gericht und eine geeignete Nachbehandlung nicht sichergestellt. Er hätte den Soldaten unverzüglich ins Luzerner Kantonsspital zu einer Notoperation überweisen müssen.

Der aus Deutschland stammende Arzt hatte geltend gemacht, dass er glaubte, durch ausgebildete Rettungssanitäter vorab zu einer Röntgenuntersuchung aufgesucht worden zu sein. Der bleibende Schaden am Knie sei nicht in Luzern, sondern während der Wartezeit im Zürcher Spital entstanden. Gemäss LZ will er deshalb in Berufung gehen.

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