Schulreisen und obligatorische Schulanlässe

Luzerner Regierung muss Kostenbeteiligung prüfen

Der Luzerner Kantonsrat hatte am Dienstag über diverse Geschäfte zu entscheiden.

(Bild: giw)

Der Regierungsrat muss prüfen, ob eine finanzielle Beteiligung des Kantons und kantonale Vorgaben für obligatorische Schulveranstaltungen wie Schulreisen, Exkursionen oder Sporttage zu erlassen sind. Am Dienstag hat der Kantonsrat ein entsprechendes Postulat erheblich erklärt.

Wenn eine Klasse ins Museum oder auf eine Wanderung geht, darf das die Eltern praktisch nichts kosten. Das Bundesgericht hat in einem vielbeachteten Urteil letzten Dezember entschieden, dass für obligatorische Schulreisen, Klassenlager und Exkursionen grundsätzlich nicht die Eltern der Kinder in die Tasche greifen müssen.

Übersteigen die Kosten einen gewissen Betrag, müsste dafür die entsprechende Gemeinde aufkommen. Für finanziell weniger gut betuchte Kommunen ist die ein Problem (zentralplus berichtete). Darüber hatte am Dienstag nun auch der Kantonsrat zu befinden.

«Da der Wert der erwähnten Veranstaltungen unbestritten ist, erachten wir es als sinnvoll und notwendig, dass in allen Schulen eine minimale Zahl stattfinden kann», schreibt der Regierungsrat in seiner Stellungnahme auf ein Postulat das der Kantonsrat erheblich erklärte.

Gleichzeitig sei mit Blick auf eine allfällige Mitfinanzierung des Kantons darauf zu achten, dass die Anzahl obligatorisch erklärter Schulveranstaltungen nach oben begrenzt werde. Hintergrund des Postulats ist ein Bundesgerichtsentscheid Dezember 2017.

Demnach dürfen den Eltern für die obligatorischen Schulveranstaltungen nur diejenigen Kosten in Rechnung gestellt werden, die sie aufgrund der Abwesenheit der Kinder einsparen, namentlich die Verpflegungskosten. 

Gemeinnütziger Wohnungsbau in Luzern Nord

 Neben diesem Geschäft debattierte der Kantonsrat auch nocht über andere Vorstösse. Bei der Vergabe von Wohnbauland im Entwicklungsgebiet Luzern Nord (Seetalplatz und Reussbühl) soll der preisgünstige Wohnungsbau gefördert werden. Der Kantonsrat hat ein entsprechendes Postulat teilweise erheblich erklärt.

Einen bestimmten Prozentsatz für den gemeinnützigen Wohnungsbau vorzusehen – wie im Postulat gefordert – lehnt das Parlament ab. Der Kantonsrat folgte mit seinem Entscheid dem Antrag des Regierungsrates.

In seiner Stellungnahme hält der Regierungsrat fest, dass im Entwicklungsgebiet Luzern Nord seitens des Kantons Luzern die Unterstützung des gemeinnützigen Wohnungsbaus bereits in einem ausreichenden Masse umgesetzt wird.

Unterstützung bei familienergänzender Kinderbetreuung

Der Bund unterstützt Kantone und Gemeinden, welche die Kosten der Eltern für die familienergänzende Kinderbetreuung senken. Zudem fördert er Projekte, mit denen Betreuungsangebote besser auf die Bedürfnisse berufstätiger Eltern ausgerichtet werden. Eine entsprechende Gesetzesanpassung soll auf den 1. Juli 2018 in Kraft treten.

In diesem Zusammenhang hat der Kantonsrat ein Postulat als erheblich erklärt, das den Regierungsrat unter anderem dazu auffordert, eine Gesucheingabe beim Bund frühzeitig zu prüfen. Er sei im Rahmen seiner Möglichkeiten bereit, den Gemeinden die erforderliche Unterstützung zu bieten, obwohl die familienergänzende Kinderbetreuung (Kindertagesstätten und Tagesfamilien) im Kanton Luzern eine Gemeindeaufgabe ist, schreibt der Regierungsrat in seiner Stellungnahme.

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