Unterschiedliche Meinungen der Luzerner Parteien

GLP ist für Änderung der Rechtsform des Luzerner Kantonsspitals

Das Luzerner Kantonsspital soll in eine Aktiengesellschaft im Besitz des Kantons umgewandelt werden.

(Bild: Emanuel Ammon/AURA)

Die Grünliberale Partei Kanton Luzern befürwortet die Änderung der Rechtsform der kantonalen Spitalunternehmen. Die zu erwartenden Veränderungen im Gesundheitswesen seien massiv. Um diese Herausforderungen bewältigen zu können, sei man auf die Zusammenarbeit mit verschiedenen Gesundheitsversorgern und Zulieferern angewiesen, so die Partei.

Der Regierungsrat will das Luzerner Kantonsspital und die Luzerner Psychiatrie in zwei Aktiengesellschaften umwandeln. Gegen dieses Vorhaben regt sich Widerstand – aber auch Befürwortung.

SP gegen Umwandlung

Die SP Kanton Luzern lehnt dieses Vorhaben ab und fordert einen Marschhalt (zentralplus berichtete). Hauptanliegen der SP: Gegen die Rechtsform der AG spräche nach wie vor die fehlende «Gewinnstrebigkeit» der Spitäler. Denn ein Spital hat einen öffentlichen Versorgungsauftrag. Eine AG mit Holdingstruktur (Tochterfirmen) wäre undurchschaubarer und damit politisch kaum mehr zu steuern und zu kontrollieren, so die Meinung der SP Kanton Luzern.

Grünliberale Partei Kanton Luzern für Änderung der Rechtsform

Die Grünliberale Partei Kanton Luzern sieht unter dem Gesichtspunkt einer Umwandlung des Luzerner Kantonsspitals in eine AG mehrere Vorteile. Eine Umwandlung würde eine einfachere und flexiblere Lösung im Hinblick auf zukünftige Kooperationen und Verbundlösungen mit anderen Kantonen und Partnern ermöglichen, sowie zukünftige Beteiligungen und Fusionen ermöglichen.

Es sei laut OR mit einer Rechtsform einfacher, das Netzwerk des Luzerner Kantonsspitals zu erweitern, da diese auf eine einheitliche und und vollständige Grundlage aufbaue. Da die Aktien zu 100 Prozent im Besitz des Kantons bleiben, erachte die GLP bezüglich der Einflussnahme der Regierung und des Kantonsrats gegenüber der heutigen der heutigen Rechtsform keinen Unterschied.

GLP stellt Forderungen

Die GLP stellt jedoch auch Forderungen, wie sie am Montag mitteilt. Die Corporate Governance Instrumente müssten konkret ausgestaltet sein und deren Umsetzung durch den Regierungsrat sichergestellt werden, fordert die GLP. Das Personalrecht und der Weiterbildungsauftrag sollen qualitativ gleich bleiben wie heute.

Die allgemeine Gesundheitsversorgung soll weiterhin gewährleistet werden. Grundsätze zur Weiterbildung und Grundversorgung im Gesetz müssen verankert werden, wie die GLP meint. So soll der Kantonsrat bei Änderungen zwingend einbezogen werden.

Eine gesetzliche Verankerung der Spitalstandorte lehnt die GLP ab. Die unternehmerische Flexibilität würde unnötigerweise verkleinert werden, wie die Partei meint. So könnte beispielsweise eine Erweiterung des Standorts Sursee ohne Gesetzesänderung nur auf Gemeindeboden erfolgen. Auch sei es nicht ohne Gesetzesänderung möglich, Spitalstandorte aus Gründen der betrieblichen Effizienz und der Qualität der Gesundheitsversorgung zusammenzulegen.

Eine Vertretung eines Regierungsrates im Verwaltungsrat stehe die GLP kritisch gegenüber. Eine Mehrfachrolle als Alleinaktionär und Mitglied des Verwaltungsrates aus Sicht der Corporate Governance sei nicht zielführend. Im Rahmen des Aktionärsrechts habe der Regierungsrat die Kompetenz, die Verwaltungsratsmitglieder zu wählen und Grundsätze zu regeln. Mit den gesetzlichen Vorgaben und der Eignerstrategie sowie den Leistungsvereinbarungen sei die Mitbestimmung durch den Kanton auch ohne Vertretung im Verwaltungsrat gewährleistet .

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