Partei befürchtet Kontrollverlust des Spitals

Luzerner Kantonsspital soll eine AG werden – SP fordert Marschhalt

Das Luzerner Kantonsspital soll in eine Aktiengesellschaft im Besitz des Kantons umgewandelt werden. Dagegen wehrt sich der VPOD.

(Bild: Emanuel Ammon/AURA)

Der Regierungsrat will das Luzerner Kantonsspital und die Luzerner Psychiatrie in zwei Aktiengesellschaften umwandeln. Doch gegen dieses Vorhaben regt sich Widerstand. Die SP Kanton Luzern lehnt dieses Vorhaben ab und fordert einen Marschhalt.

Das Gesundheitsdepartement beantragt für das Luzerner Kantonsspital (LUKS) und die Luzerner Psychiatrie (Lups) eine neue Rechtsform. Die beiden Institutionen sollen von öffentlich-rechtlichen Anstalten in zwei selbständige AGs umgewandelt werden (zentralplus berichtete).

SP fordert Marschhalt und Auslegeordnung

Die SP lehnt dieses Vorhaben ab, wie sie am Montag mitteilt. Die Kostenexplosion im Gesundheitswesen werde zu einem Dauerthema. Allenfalls brauche es wieder mehr öffentliche Steuerung, um die Kosten in den Griff zu bekommen. Die neue Rechtsform, würde die demokratische Mitbestimmung aber einschränken, meint die Partei.

Die SP fordert zuerst einen Marschhalt und eine Auslegeordnung der zukünftigen Strategie der gesamten Versorgungskette, auch in Bezug auf die Versorgungsregion Zentralschweiz. Diese Frage würde sich aufgrund des vermehrten Engagements des LUKS ausserhalb des Spitals immer dringender stellen, ein Beispiel dazu sei das Gesundheitszentrum Mattenhof, das in den Bereich Hausarztmedizin eingreift (zentralplus berichtete).

«Gute Gesundheitsversorgung hängt nicht von der Rechtsform ab»

Das LUKS gäbe vor, die Zusammenarbeit mit dem Spital Nidwalden bedinge diese neue Rechtsform. Dies, obwohl noch nicht klar ist, ob die Nidwaldner Bevölkerung ihre Mehrheitsbeteiligung an das LUKS abgeben würde. Auch für die SP sei eine enge überkantonale Zusammenarbeit in der Gesundheitsversorgung wichtig. Eine qualitativ hochstehende Gesundheitsversorgung hänge jedoch nicht von der Rechtsform der Institution ab, meint die SP Kanton Luzern.

Gegen die Rechtsform der AG spräche nach wie vor die fehlende «Gewinnstrebigkeit» der Spitäler. Denn ein Spital hat einen öffentlichen Versorgungsauftrag. Eine AG mit Holdingstruktur (Tochterfirmen) wäre undurchschaubarer und damit politisch kaum mehr zu steuern und zu kontrollieren, so die Meinung der Partei.

Plan B der SP

Sollte jedoch eine AG Gründung eine politische Mehrheit finden, werde sich die SP stark machen für eine gemeinnützige AG, welche keine Steuern bezahlt. Zudem teilt die SP die Ansicht, dass die Rechte des Personales in einem Gesamtarbeitsvertrag geregelt werden sollten. Auch die Patientenrechte dürften nicht eingeschränkt werden. Da die öffentliche Hand und die Prämienzahler die Kosten zu tragen haben, soll das politische Steuer nicht aus der Hand gegeben werden.

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