Verzicht auf Sparmassnahme beim Kantonsgericht

Luzerner Schlichtungsbehörde «Arbeit» soll bestehen bleiben

SP-Kantonsrat Marcel Budmiger will seinen bürgerlichen Kollegen die Augen öffnen.  (Bild: zvg)

Der Regierungsrat verzichtet auf die Abschaffung der Schlichtungsbehörde «Arbeit» beim Kantonsgericht. Der Widerstand gegen die Massnahmen erachtet er als zu gross. Der Geschäftsführer des Luzerner Gewerkschaftsbunds lobt den Entscheid und richtet sogleich Forderungen an die bürgerlichen Finanzpolitiker.

Im Zusammenhang mit den Sparmassnahmen beim Finanzhaushalt des Kantons Luzern hat auch das Kantonsgericht seien Abläufe überprüft und nach möglichen Optimierungen gesucht. Ein Vorschlag, mit dem man sich Einsparungen erhoffte hatte, war die Abschaffung der Schlichtungsbehörde «Arbeit». Deren Aufgaben sollten vom Arbeitsgericht übernommen werden.

Der Vorschlag der Exekutive sah vor, die Aufgabe der Schlichtungsbehörde, die Streitigkeiten aus dem privaten Arbeitsrecht in einem Dreiergremium beurteilt, einem Einzelrichter zu übertragen. Dadurch erhoffte sich der Regierungsrat Geld zu sparen. Aufgrund des grossen Widerstandes von verschiedenster Seite, schlägt er nun jedoch vor, auf diese Massnahem zu verzichten, wie er in einer Mitteilung schreibt.

In der Vernehmlassung chancenlos

«Die bereits im Vorfeld der Vernehmlassung kontrovers diskutierte Massnahme, die paritätische Schlichtungsbehörde ‹Arbeit› abzuschaffen, fand keine Mehrheit bei den politischen Parteien und den interessierten Organisationen», begründet die Regierung ihren Entscheid.

Die Schlichtungsbehörde «Arbeit» existiert im Kanton Luzern seit 2011. Sie ist paritätisch zusammengesetzt. Ein Mitglied des Arbeitsgerichts führt mit je einer Vertretung der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberseite die Verhandlungen durch. Mit der geplanten Abschaffung wollte der Regierungsrat 60’000 Franken pro Jahr sparen. Insgesamt muss das Gericht den Gürtel 2019 um 700’000 Franken enger schnallen.

Gewerkschaften loben Entscheid

Erfreut über den Entscheid des Regierungsrates zeigt sich der Luzerner Gewerkschaftsbund (LGB). «Die Rückmeldungen der Parteien, aber auch des Gewerkschaftsbundes sowie des Gewerbeverbandes waren offensichtlich so deutlich, dass der Luzerner Regierungsrat nun an der paritätischen Kommission festhalten will. Damit bleiben die Sozialpartner weiterhin am Arbeitsgericht vertreten», freut sich LGB-Geschäftsleiter und SP-Kantonsrat Marcel Budmiger.

Die Beibehaltung der paritätischen Kommission sie ein vernünftiger und breit abgestützter Entscheid im Sinne der Rechtssuchenden. Wenn die Luzerner Politik über Inhalte und Leistungen statt nur über die Finanzen diskutiere, ergäben sich konstruktive Lösungen, sagt Budmiger. Und ergänzt: «Wenn die Parteien diesem guten Beispiel folgen, findet sich vielleicht auch ein Ausweg aus der finanzpolitischen Sackgasse des Kantons.»

Unentgeltliche Rechtspflege wird teurer

Während die Regierung also auf die Abschaffung der Schlichtungsbehörde verzichten will, hält sie an anderen Anpassungen beim Kantonsgericht fest. Dafür schlägt sie verschiedene Gesetzesänderungen vor. So will sie die Kompetenzen für Einzelrichter bei Beschwerden zu Grundbuchabgaben und bestimmten Fällen der Schätzungskommission ausweiten. Damit würde das kantonale Gesetz an die jüngsten Änderungen des Bundesgesetzes angepasst.

Weiter soll die Nachzahlungspflicht bei unentgeltlicher Rechtspflege ausgebaut werden. Diese soll neu auch die amtlichen Kosten umfassen. «Diese Änderung des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege betrifft die Verfahren vor den Gerichts- und den Verwaltungsbehörden. Überprüft das Gericht den Entscheid einer Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, sollen die wirtschaftlichen Verhältnisse der Verfahrensparteien bei der Verteilung der Kosten berücksichtigt werden», schreibt die Regierung in ihrer Botschaft.

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