Deutliche Mehrheit gegen Geldspielgesetz

Die Zuger SVP sagt zweimal Nein und einmal Ja

Das neue Geldspielgesetz gibt vor, wer alles geldbezogene Spiele im Netz betreiben darf.

(Bild: pixabay)

Die Zuger SVP hat an der Mitgliederversammlung die Parolen zu den Abstimmungsvorlagen vom 10 Juni gefasst. Eine Mehrheit sprach sich dabei gegen die eidgenössischen Vorlagen aus.

An der dienstäglichen Mitgliederversammlung der SVP Kanton Zug wurden die Parolen zu den kantonalen und eidgenössischen Abstimmungsvorlagen vom 10. Juni gefasst.

Mit 28 Nein- zu 6 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen lehnten die Mitglieder das neue Geldspielgesetz ab. Benjamin Fischer, Präsident der JSVP Schweiz, warnte, dass mit dem Entscheid für Netzsperren ein gefährlicher Praäedenzfall geschaffen würde, der weiteren Eingriffen in die Freiheit des Internets Tür und Tor öffnete und all jenen Bestrebungen als gutes Beispiel diene, die unliebsame Konkurrenz im Internet einfach aussperren wollen.

Derweil warnte Roger Fasnacht, Direktor von Swisslos, dass bei einem Nein zum Geldspielgesetz die Offshore-Anbieter noch stärker in die Schweiz eindringen würden und damit der AHV, dem Sport und der Kultur bis zu 1.5 Milliarden Franken an Einnahmen entgehen könnten.

Aeschi weibelte gegen Vollgeld-Initiative

Ebenfalls deutlich, mit 26 Nein- und 4 Ja-Simmen bei 4 Enthaltungen, sagten die Mitglieder Nein zur Vollgeld-Initiative. Martin Alder, Vorstandsmitglied der Vollgeld-Initiative, argumentierte, dass neu mehr Geld die Realwirtschaft erreichen und der Zahlungsverkehr krisenfest würde.

Gleichzeitig soll die Initiative auch die Too-big-to-fail-Problematik lösen. Nationalrat Thomas Aeschi habe die Mitglieder jedoch mit dem Argument überzeugt, dass die Initiative ein hochriskantes Experiment sei, bei welchem aufgrund der jährlichen Geldgeschenke an Staat, Kantone und Private eine unabhängige Geldpolitik der Nationalbank verunmöglicht und mittelfristig Inflationsgefahr drohen würde.

Einstimmig wurde von den Mitgliedern wurde die Änderung der Verfassung des Kantons Zug bezüglich Anpassung an das Erwachsenenschutzrecht angenommen.

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