«Ja» zum Geldspielgesetz

Zentralschweizer Industrie- und Handelskammer fasst Parolen

Die Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz hat an der Vorstandssitzung am Dienstag die Parolen für die kommenden Abstimmungen vom 10. Juni gefasst. Das Resultat: Zweimal ja und zweimal nein.

Die Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz (IHZ) lehnt die Vollgeldinitiative entschieden ab. Sie bezeichnet die Initiative als «riskant, teuer und schädlich». Die Initiative macht aus Sicht des IHZ-Vorstands die Schweiz zum Versuchslabor.

Die Vollgeldinitiative wolle das Geldsystem umkrempeln: Heutiges Buchgeld solle dabei komplett verboten und künftiges Vollgeld von der Nationalbank schuldfrei in Umlauf gebracht werden. Die Initiative hätte negative Auswirkungen auf die gesamte Wirtschaft und würde den ganzen Standort Schweiz schwächen, äussert sich die IHZ weiter.

Die IHZ übernimmt zudem erstmalig die Stützpunktarbeit der economiesuisse für die Kampagne gegen die Vollgeldinitiative in der Zentralschweiz. Kampagnenleiter beim Zentralschweizer Komitee ist IHZ-Mitarbeiter Lucas Zurkirchen.

Ja zum Geldspielgesetz

Nach einer intensiven Diskussion wertete der IHZ-Vorstand den durch das Gesetz erhöhten finanzielle Mehrnutzen für AHV, Sportvereine und Kulturprogramme grösser als Internetsperren. Dass ausländische Anbieter von Geldspielen die hiesigen Abgaben leisten würden, sei beim IHZ-Vorstand umstritten.

 
Die Abgaben auf die geschätzten 250 Millionen Franken, die jährlich in das Ausland abfliessen, sollen der Gemeinnützigkeit zugutekommen.

Nein zur Luzerner Gesundheitsversorgung

Die Initiative «Für eine sichere Gesundheitsversorgung im ganzen Kanton Luzern» will der Sparpolitik im Gesundheitsbereich und dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Jedoch seien die Grossteile der Anliegen bereits heute erfüllt. Somit besteht aus Sicht des IHZ kein Handlungsbedarf in diesem Bereich.

Ja zum Luzerner Energiegesetz

Nach der Änderung einer Vielzahl von Bestimmungen auf Bundesebene (Energiestrategie 2050) wurde das kantonale Energiegesetz totalrevidiert. Die IHZ habe sich während des Revisionsverfahrens intensiv mit dem Gesetz auseinandergesetzt.
 
Einige unternehmerfeindliche Gesetzesartikel hätten im Vernehmlassungsverfahren erfolgreich bekämpft werden können. Der IHZ-Vorstand spricht sich deshalb für das kantonale Energiegesetz aus, da es sich um einen pragmatischen Kompromiss handle.
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1 Kommentar
  • Profilfoto von Jonas Erba
    Jonas Erba, 03.05.2018, 23:35 Uhr

    Falsch und unklar Herr Autor! Buchgeld wird nicht verboten, sondern die Buchgeldschöpfung durch Geschäftsbanken. Die SNB könnte aber müsste Geld nicht schuldfrei ausschütteln. Dagegen ist Ihr Einfluss mit Zinsen viel stärker. Nicht nur Herrn Jordan zuhören, sondern selbst die vollständige Vollgeld Initiative lesen. Wie Sie wissen, ist eine Beschwerde gegen Falschaussagen und Halbwahrheiten zur Vollgeldinitiative hängend!

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