Wiggertalbahn und Umfahrung Ost

Luzerner Verkehrskorridor soll beschlossen werden

Die Gemeinden Alberswil, Egolzwil, Ettiswil, Gettnau, Nebikon, Schötz und Willisau haben gemeinsam mit der Region Luzern West einen Planungsentwurf zur Korridorsicherung Wiggertal erarbeitet. Die Unterlagen lagen im Herbst 2017 zur öffentlichen Mitwirkung auf. Sie werden der Delegiertenversammlung der Region Luzern West am 23. Mai zur Beschlussfassung vorgelegt.

Die beiden Vorhaben Wiggertalbahn (Schliessung Netzlücke zwischen Willisau und Nebikon) und Umfahrung Schötz/Alberswil (Umfahrung Ost) sind für die Entwicklung der Region und die Anbindung der Verbandsgemeinden in Richtung Nord (Fernverkehr Bahn und Autobahn) von grosser Bedeutung. Sie sind im kantonalen Richtplan (2015) und im regionalen Entwicklungsplan Willisau-Wiggertal (2007) aufgeführt und damit auch für die Region Luzern West und die Gemeinden behördenverbindlich.

Mit der Verankerung in einem regionalen Teilrichtplan bleibt der langfristige Handlungsspielraum für die konkrete Planung und Umsetzung der beiden Vorhaben erhalten. Die Erarbeitung eines regionalen Teilrichtplanes ist eine raumplanerische Aufgabe des regionalen Entwicklungsträgers. Wie bei anderen übergeordneten behördenverbindlichen Planungsgrundlagen führt dies dazu, dass nachfolgende Planungen (Richt- und Nutzungsplanungen der Gemeinden) darauf abzustimmen sind.

Zeitpunkt der Realisierung noch nicht bekannt

Die Wiggertalbahn und die Umfahrung Ost sind damit als langfristige Projekte zu betrachten, deren Umsetzungshorizonte, das heisst, deren konkrete Realisierung, zum heutigen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden können.

Vom 9. Oktober bis 7. November 2017 fand eine breit angelegte öffentliche Mitwirkung statt. Im Rahmen dieses Mitwirkungsverfahrens sind insgesamt sechs Eingaben eingereicht worden. Unter anderem wurde als kritischer Punkt aufgeführt, dass bei der künftig vorgesehenen Realisierung der Bahn und Strasse private Liegenschaften direkt betroffen sind.

Um möglichst wenig Kulturland zu beanspruchen, ist vorgesehen, die Umfahrung Schötz/Alberswil und die Wiggertalbahn parallel zu führen. Die Korridorausscheidung erfolgte zudem unter Berücksichtigung der Anforderungen an eine Linienführung der Bahn. Es lässt sich jedoch nicht vermeiden, dass langfristig Gebäude tangiert werden.

Die Verbandsleitung der Region Luzern West beantragt der Delegiertenversammlung vom 23. Mai, den regionalen Teilrichtplan Korridorsicherung Wiggertal zu beschliessen und dem Kanton Luzern zur Genehmigung zu unterbreiten. Die Delegiertenversammlung findet am 23. Mai um 16 Uhr in Egolzwil statt und ist öffentlich.

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