Stadt Luzern führt ein teilweises Fahrverbot ein

Schleichverkehr wird aus Libellen- und Weggismattstrasse verbannt

Das Fahrverbot gilt auf den violett-markierten Strassen.

(Bild: zvg)

Zu den Stosszeiten nehmen Autolenker immer wieder die Abkürzung durchs Quartier. Der Luzerner Stadtrat will dem nun im Gebiet Schlossberg den Riegel schieben.

Weniger Lärm, Verkehr, Abgas und gefährliche Situationen: Die Stadt will den Schleichverkehr durch die Libellen- und Weggismattstrasse mit einem Fahrverbot unterbinden.

Die Libellen- und Weggismattstrasse sind für Autofahrende beliebte Quartierstrassen, um den Stau am Schlossberg zu umfahren, schreibt die Stadt Luzern in einer Mitteilung. Sie sind deshalb in den Morgen- und Abendstunden mit erheblichem Durchgangsverkehr belastet. Dies bestätigen Messungen, Anwohnende und der Quartierverein. Zwischen 17 und 18 Uhr macht der Schleichverkehr fast 60 Prozent aller Fahrten aus. Die Folge davon sind Behinderungen für die Anwohnenden und Anstösser, Lärm, Abgase und eine Verschärfung der Sicherheitslage, speziell für die Kinder im Quartier.

Einfachste und günstigste Massnahme

In seiner Stellungnahme auf ein überwiesenes Postulat der GLP anerkennt der Stadtrat die Problematik. Er erachtet den Handlungsbedarf insbesondere im Zusammenhang mit dem anstehenden Parkhausneubau beim Luzerner Kantonsspital als gegeben. Er zeigt sich bereit, für die Libellenstrasse verkehrsberuhigende Massnahmen vorzusehen und beauftragte das Tiefbauamt, in Zusammenarbeit mit dem Quartierverein, diese zu konkretisieren.

Das Tiefbauamt und der Quartierverein haben drei mögliche Varianten geprüft. Als einfachste und kostengünstigste Massnahme hat sich das Fahrverbot mit «Zubringerdienst gestattet» erwiesen. Das Fahrverbot erlaubt neben den Fahrten von Anwohnerinnen und Anwohnern auch die Fahrten zum Abliefern oder Abholen von Waren, Fahrten von Personen, die Anwohnerinnen und Anwohner treffen oder auf anliegenden Grundstücken arbeiten sowie Beförderungsfahrten solcher Personen durch Dritte. Ein ähnliches Fahrverbot gilt etwa auf dem Bramberg und auf der Taubenhausstrasse.

Die notwendige Verkehrsanordnung wird am Samstag, 28. April 2018, im Kantonsblatt publiziert. Die Verkehrsanordnung liegt vom 30. April bis 29. Mai 2018 beim Tiefbauamt öffentlich auf.

Themen
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon