Fall Malters: Verhandlungstermin steht fest

Luzerner Polizeikader müssen im August wieder vor Gericht

Oskar Gysler, der Anwalt des klagenden Sohnes, gibt den Medien vor dem Kantonsgericht Auskunft.

(Bild: giw)

Der Fall Malters geht am 23. August vor Gericht in die zweite Runde: Nach dem Freispruch letzten Juni müssen sich der Kommandant und der Kripo-Chef der Luzerner Polizei erneut wegen fahrlässiger Tötung verantworten.

Polizeikommandant Adi Achermann und Kripo-Chef Daniel Bussmann müssen diesen Sommer erneut vor Gericht. Am 23. August findet die zweitinstanzliche Verhandlung im Fall Malters statt, wie die Luzerner Gerichte diesen Dienstag bekannt geben.

Die beiden Luzerner Polizeikader sind im Juni 2017 vom Bezirksgericht Kriens freigesprochen worden (zentralplus berichtete). Sie wurden wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung angeklagt, nachdem eine Frau sich bei einem Polizeieinsatz in Malters im Frühling 2016 das Leben nahm.

Der Sohn der Verstorbenen erhob daraufhin schwere Vorwürfe gegen die Luzerner Polizei. Sein Anwalt hat den erstinstanzlichen Freispruch nicht akzeptiert und das Urteil weitergezogen. Deshalb kommt es im Sommer zur Verhandlung am Kantonsgericht als zweite Instanz. Der Prozess wird, falls erforderlich, am 24. August weitergeführt.

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