Stiftung erhält nur Bruchteil der Streitsumme

Luzern: Baustreit um KKL-Dach beigelegt

KKL: Der Prachtsbau am See und Kulturtempel der Luzerner strahlt weit über die Stadt hinaus.

(Bild: zvg)

Vier Jahre nach der Einreichung einer Klage ist der Rechtsstreit um die Kosten der Dachsanierung am KKL Luzern beigelegt worden. Das damalige Bauunternehmen bezahlt der Trägerstiftung 1,65 Millionen Franken. Der Streitwert lag um ein Vielfaches höher.

Das Rechtsverfahren um Kosten der Dachsanierung am KKL Luzern konnte knapp vier Jahre nach Klageeinreichung vergleichsweise beigelegt werden. Die Arbeitsgemeinschaft der Totalunternehmerinnen (ARGE TU) bezahlt der Trägerstiftung des KKL Luzern 1,65 Millionen Franken, teilt der Stiftungsrat mit.

Nachdem das Schiedsgericht zuvor rund zwei Drittel der Forderung als verjährt beurteilt hat, erachtet die Trägerstiftung diesen Abschluss des Rechtsstreits als vernünftigen Kompromiss, wie sie in einer Mitteilung am Dienstag festhält.

Immer wieder undichte Stellen

Das KKL ist in den 1990er-Jahren erstellt und der Trägerstiftung in den Jahren 1998/1999 in zwei Etappen übergeben worden. Während der ersten Betriebsjahre des KKL Luzern traten am Dach immer wieder undichte Stellen auf. Die Parteien wurden sich damals aber nicht einig, ob dies Mängel darstellten, für welche die Arbeitsgemeinschaft der Totalunternehmerinnen (damals ARGE TU) verantwortlich war.

Zudem bestanden unterschiedliche Auffassungen über die Art der Behebung der Mängel. Die Trägerstiftung – als Eigentümerin des KKL Luzern – beschloss daraufhin aus Sicherheitsgründen, Drittunternehmen mit der Dachsanierung zu beauftragen. Nach Abschluss der Arbeiten forderte sie von der ARGE TU 9,5 Millionen Franken. Da sich die Parteien nicht aussergerichtlich einigen konnten, reichte die Trägerstiftung im Juni 2014 Klage beim Schiedsgericht ein, das die Parteien – wie bei komplexen Bauprojekten üblich – im Vorfeld für den Streitfall bestimmt hatten.

Untersuchung eingeleitet

Im September 2017 fällte das Schiedsgericht einen Zwischenentscheid und stellte fest, dass rund zwei Drittel der eingeklagten 9,5 Millionen Franken verjährt seien. Das Schiedsgericht stützte damit den Standpunkt der ARGE TU, wonach die Verjährung etappenweise geregelt worden sei.

In den daraufhin zwischen den Parteien wieder aufgenommenen Vergleichsverhandlungen konnte im März 2018 eine Einigung erzielt werden: Demnach bezahlt die ARGE TU der Trägerstiftung 1,65 Millionen Franken an die Dachsanierung. Der Gerichtsprozess endet damit nach knapp vier Jahren.

«Dieser Verfahrensausgang entspricht nicht den Erwartungen der Trägerstiftung, die vom Zwischenentscheid betreffend Verjährung überrascht wurde», heisst es in einer Mitteilung der KKL-Trägerstiftung. Um zu klären, ob die Verjährung aufgrund von Versäumnissen seitens des KKL Luzern eingetreten ist, habe man eine Untersuchung eingeleitet.

Trotzdem sei die Erledigung dieser langjährigen Rechtsstreitigkeit ohne weitere langwierige und kostspielige Abklärungen zu begrüssen, heisst es abschliessend.

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