Piraten sollen beim Bundesgericht reklamieren

Zuger Regierungsrat nicht für Abstimmungsbeschwerde zuständig

Piraten, erlöst uns: Wir wollen den Sommer fertigmachen!

(Bild: Jörg&Schröter/AURA)

Der Zuger Regierungsrat erklärt sich bei einer Beschwerde der Piratenpartei und ihres Steinhauser Exponenten Stefan Thöni für nicht zuständig. Der will eine eidgenössische Abstimmung abgesagt sehen, weil sich Behörden in den Abstimmungskampf einmischten.

Der Zuger Regierungsrat tritt nicht auf die Beschwerde zweier politischer Parteien und einer Privatperson ein, wie er am Mittwoch mitteilte.

Die Beschwerde wurde wegen «Verletzung der Abstimmungsfreiheit durch behördliche Abstimmungskampagne im Vorfeld der Volksabstimmung vom 10. Juni 2018 über das Bundesgesetz über Geldspiele» eingereicht.

Abstimmung soll nicht stattfinden

Und zwar von der Piratenpartei Schweiz und Zentralschweiz, sowie vom Steinhauser Politiker Stefan Thöni, wie Recherchen von zentralplus ergaben. Sie verlangen, die bevorstehende Volksabstimmung abzubrechen beziehungsweise das Ergebnis aufzuheben.

Der Einspruch richtet sich gegen die Konferenz der Kantonsregierungen, die Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz sowie gegen Swisslos Interkantonale Landeslotterie. 

Auslöser waren eine publizierte Medienmitteilung sowie ein Positionsbezug zugunsten der Abstimmungsvorlage.

Kategorisch gegen Netzsperren

Die Zuger Regierung verweist die Beschwerdeführer auf den Weg ans Bundesgericht. Und beantwortet somit die Frage, wer die Aktionen von Konferenzen und Konkordaten, die selbst keiner direkten demokratischen Kontrolle unterstehen, beaufsichtigen soll, auf ihre Weise.

Die Piratenpartei läuft – wie auch die Jungfreisinnigen und andere politische Gruppierungen – gegen das Lotteriegesetz Sturm. Die Piraten stören sich insbesondere an den Netzsperren, mit denen ausländische Internet-Casino-Betreiber vom Schweizer Internetbetrieb ausgesperrt werden sollen.

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