Kanton Luzern ändert gängige Praxis

Wer nicht in die Feuerwehr geht, zahlt künftig mehr

Die Feuerwehr der Stadt Luzern im Einsatz. (Bild: giw)

Die Gemeinden tragen die Kosten für die Ortsfeuerwehren. Nun will die Luzerner Regierung den Gemeinden mehr Spielraum geben. Wer bisher den Mindestbetrag zahlte, muss künftig fast das Doppelte abliefern.

Die Luzerner Gemeinden sollen mehr Geld für ihre Feuerwehraufgaben erhalten. Der Kanton will mit drei Massnahmen bei den Gemeinden Mehreinnahmen von rund 1,6 bis 17 Millionen Franken generieren, wie das Justiz- und Polizeidepartement mitteilt. 

Erstens sollen quellenbesteuerte Personen neu eine Ersatzgabe bezahlen müssen. Die vorgeschlagene Höhe der Pauschale liegt bei 100 Franken. Zweitens will der Kanton den Spielraum der Gemeinden erweitern. Der Ansatz der Ersatzabgabe soll weiterhin nicht weniger als 1,5 Promille des steuerbaren Einkommens betragen dürfen. Die Obergrenze soll jedoch von heute 4,5 Promille auf neu maximal sechs Promille angehoben werden. Drittens sollen die Mindest- und Höchstbeträge angepasst werden. Minimal sollen die Luzerner künftig 50 statt bisher 30 Franken bezahlen. Der Höchstbetrag soll von 400 auf 500 Franken erhöht werden. 

Wer bezahlt?

Im Kanton Luzern sind grundsätzlich alle Männer und Frauen in ihrer Wohnsitzgemeinde feuerwehrpflichtig. Entweder man ist aktiv in der Feuerwehr – oder man leistet eine Feuerwehrersatzabgabe. Bisher lag der Ansatz in zwölf Luzerner Gemeinden bei unter drei Promille, in 24 Gemeinden bei drei Promille und in 47 Gemeinden bei über drei Promille – davon in 32 Gemeinden auf dem Höchstansatz von 4,5 Promille. 

Angeregt hatte die Änderungen SVP-Kantonsrat Armin Hartmann mit einem Vorstoss. «Ich bin mit der Stossrichtung der Regierung einverstanden», sagt er zu zentralplus. Dass von linker Seite sozialpolitische Bedenken über die Erhöhung der Abgabe geäussert wurde, kann er verstehen. Auch wenn die Erhöhung des Mindestbetrags «nur» 20 Franken beträgt, ist es doch eine Erhöhung um 80 Prozent.

Kanton hebt Kaminfegermonopol auf

Weiter will die Regierung, dass anstelle des Kaminfegermonopols künftig ein Bewilligungsmodell gelten soll. Die Hausbesitzer könnten somit frei unter Dienstleistern wählen, sofern diese über eine kantonale Bewilligung verfügen. Die Ausführung der Arbeiten bleibt nach wie vor eidgenössisch diplomierten Kaminfegermeistern oder Personen mit einem als gleichwertig anerkannten ausländischen Diplom vorbehalten. Die Tarife werden neu nicht mehr staatlich vorgeschrieben, teilt das Justiz- und Sicherheitsdepartement mit.

Die Teilliberalisierung des Kaminfegerwesens ist politisch umstritten. «Unter anderem die Gebäudeversicherung wehrte sich mehrfach erfolgreich gegen diese Lockerungen», erklärt Hartmann. «Ich bin eigentlich überrascht, wie geräuschlos dies nun über die Bühne zu gehen scheint.»

Der Kantonsrat wird in der Juni-Session über die geplanten Änderungen befinden.

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