Stefan Thöni trotzt den Gebühren des Gerichts

Der Zuger Pirat zieht ans Bundesgericht weiter

Der Steinhauser Pirat Stefan Thöni ist ein streitbarer Zeitgenosse in seiner Gemeinde.

(Bild: PD)

Der «Pirat» gibt so schnell nicht auf: Stefan Thöni von der Piratenpartei zieht einen Entscheid des Zuger Verwaltungsgerichts ans Bundesgericht weiter. Denn er sollte für einen Vorschuss von rund 2’000 Franken aufkommen, da die Urteile anonymisiert werden müssen. Gegen die Gebühr wehrt sich Thöni vehement.

Stefan Thöni von der Piratenpartei forderte das Zuger Verwaltungsgericht auf, Einsicht in die Urteile des Gerichts zwischen dem 16. April und dem 15. Mai 2017 zu erhalten. Zuvor hatte er kostenlos Einsicht in die Dokumente.

Nun verlangt das Verwaltungsgericht aber 90 Franken pro Stunde – für den Arbeitsaufwand, um die Urteile zu anonymisieren. Für die 16 Urteile, die Thöni sehen wollte, hätte er einen Vorschuss von rund 2’000 Franken bezahlen müssen.

Die neuen Gebühren würden sich nur dadurch rechtfertigen, weil es das Gericht versäumt habe, sich für diese Arbeit einzurichten, äusserte sich Thöni gegenüber der «Zuger Zeitung». Thöni betrachtet die Gebühren als Einschränkung der Informationsfreiheit und hat nun Beschwerde beim Bundesgericht eingelegt – einmal mehr.

Erst vor wenigen Tagen machte Thöni bekannt, dass er als Zuger Verwaltungsrichter kandidiere (zentralplus berichtete). Thöni gilt als der Mann, der die Steinhauser regelmässig auf die Palme bringt.

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